Lieferkettengesetz Ernährungsindustrie begrüßt Entwurf

Die deutsche Ernährungsindustrie begrüßt die Ziele des Lieferkettengesetzes. Das geplante Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben soll weltweit Standards setzen.

Montag, 15. Februar 2021 - Hersteller
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Nach langen Verhandlungen haben sich die Ressorts von Arbeitsminister Hubertus Heil, Entwicklungsminister Gerd Müller und Wirtschaftsminister Peter Altmaier Ende am vergangenen Freitag auf einen gemeinsamen Referentenentwurf geeinigt. Dieser soll März vom Kabinett verabschiedet werden. Dann könnte das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Laut Heil geht es um die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten und damit menschenwürdige Arbeit. Das Gesetz sei ein Signal an jene Firmen, die bisher Menschenrechte gegen ihre wirtschaftlichen Interessen abgewogen haben. Die zuständigen Behörden bekämen ein „robustes Mandat“ und könnten vor Ort Kontrollen vornehmen und mit Zwangs- und Bußgeldern Strafen verhängen.

„Die deutsche Ernährungsindustrie begrüßt das Ziel des Lieferkettengesetzes, die unternehmerische Sorgfaltspflicht für Lieferketten gemäß internationaler Übereinkommen umzusetzen“, kommentiert Stefanie Sabet. Sie ist Geschäftsführerin des BVE Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie und Leiterin des Brüsseler Büros. Gleichzeitig aber fordert sie einheitliche europäische Regeln: „Ein nationales Lieferkettengesetz allein ist nicht zielführend. Wichtig ist es daher, die beiden laufenden Gesetzgebungsprozesse auf nationaler und europäischer Ebene zu synchronisieren und zentrale Fragen zu klären.“

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