Dorschfang Verbot in Teilen der Ostsee

Dorsche dürfen bis zum 31. Dezember 2019 in Teilen der Ostsee nicht mehr gewerblich gefischt werden. Die Bestände müssen umgehend geschont werden, Wissenschaftler warnten bereits im Mai vor einem Zusammenbruch der Population.

Mittwoch, 24. Juli 2019 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Getty Images

Dorsche dürfen in Teilen der Ostsee dieses Jahr nicht mehr gewerblich gefischt werden. Das Verbot gilt ab sofort bis zum 31. Dezember – und zwar dort, wo der Fisch besonders häufig vorkommt. Das sind die Fanggründe zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Schweden und Lettland. Darauf hat sich die EU-Kommission geeinigt. „Wir müssen rasch handeln, um den Bestand zum Wohl der Fische und im Interesse der Fischer wieder aufzufüllen“, sagte der zuständige EU-Kommissar, Karmenu Vella. Die Dorschbestände in der Ostsee drohten andernfalls zusammenzubrechen.

Die flachen Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern sind von dem Verbot ausgenommen. Im Oktober will die Kommission über weitere Maßnahmen diskutieren. Die EU-Kommission kann Fangverbote im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik verhängen, sofern sie wissenschaftlich begründet sind. Vella begründete das Verbot mit Erkenntnissen des Internationalen Rats für Meeresforschung. Das Verbot kommt nicht überraschend. Landwirtschaftsministerium hatte bereits Anfang Juli angekündigt, dass die EU den Fang angesichts des schlechten Zustands der Dorschbestände wohl bald einschränken werde.

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