EU-Kommission Auflagen für Chips, Pommes & Co.

Die EU-Kommission konkretisiert ihre Vorgaben für die Herstellung von Pommes frites, Chips, Keksen und ähnlichen Nahrungsmitteln. Eine Kommissionssprecherin bestätigte einen Medienbericht wonach von Frühjahr 2018 an vor allem für Lebensmittelhersteller Auflagen gelten, die den Gehalt an dem umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen.

Mittwoch, 22. November 2017 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: LP-Archiv

Aber auch für Backstuben oder Imbissbuden sind neue Vorgaben vorgesehen. Die entsprechende, europaweit geltende Verordnung habe die Kommission der Europäischen Union zu Wochenbeginn endgültig angenommen, nachdem eine Einspruchsfrist abgelaufen war.

Acrylamid entsteht beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren vor allem bei besonders stärkehaltigen Lebensmitteln wie Kartoffeln und Mehl sowie Kaffee. In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko durch den Stoff nachgewiesen. Ziel der neuen EU-Regeln ist es, beim Garen möglichst wenig Acrylamid entstehen zu lassen.

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