Brandenburg will die Öffnung von Mini-Supermärkten ohne Personal rund um die Uhr ermöglichen. Sozialministerin Britta Müller kündigte eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes an, wie die Landesregierung mitteilte. Die Regelung für sogenannte Smart Stores soll bis Ende März 2026 vorliegen.
Die Ministerin sieht in den personalfreien Läden vor allem eine Chance für den ländlichen Raum. „Gerade im ländlichen Raum können solche Konzepte einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer verlässlichen, kosteneffizienteren Versorgung ebenso wie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung leisten“, erklärte Müller laut der Mitteilung. Die bestehende Sonn- und Feiertagsruhe soll dabei nicht angetastet werden. An diesen Tagen dürfen die Regale nicht aufgefüllt werden.
Die Initiative für die Gesetzesänderung ging von der CDU-Opposition aus. Die SPD/BSW-Koalition und die CDU-Fraktion stimmten einem gemeinsamen Antrag zu. Die AfD votierte dagegen. Vor der Umsetzung will die Sozialministerin Gespräche mit Gewerkschaften, Kirchen, Industrie- und Handelskammern sowie dem Handelsverband führen.
Handelskammern kritisieren veraltetes Gesetz
Nach dem aktuellen Ladenöffnungsgesetz dürfen Geschäfte in Brandenburg von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. An sechs Sonn- oder Feiertagen pro Jahr sind Ladenöffnungen aus besonderem Anlass erlaubt. Für Kur-, Ausflugs- und Erholungsorte gelten Ausnahmen.
Andere Bundesländer haben bereits Regelungen für vollautomatisierte Verkaufsstellen ohne Personal eingeführt. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Die Industrie- und Handelskammern bezeichnen das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz als antiquiert. Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg fordern eine einheitliche Regelung für alle Einzelhandelsbetriebe.
