Das Thüringer Kabinett hat eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, die erstmals klare Regeln für sogenannte 24/7-Läden festlegt. Diese kleinen Verkaufsstellen, die meist auf dem Land rund um die Uhr geöffnet sind, dürfen künftig maximal 400 Quadratmeter groß sein und nur Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Der Landtag muss der Änderung noch zustimmen.
Bislang gab es für die 24-Stunden-Läden keine ausdrücklichen Regelungen im Gesetz. Die Landkreise erteilten den Betreibern einzelne Ausnahmegenehmigungen, um den Betrieb rund um die Uhr und am Sonntag zu ermöglichen. Die allgemeinen Ladenöffnungszeiten gelten in Thüringen von Montag 0 Uhr bis Samstag 20 Uhr. Reine Verkaufsautomaten oder Automatenläden in Innenstädten sind von der Neuregelung nicht betroffen.
Die Flächenbegrenzung auf 400 Quadratmeter kann laut Arbeitsministerin Katharina Schenk auch durch eine Abtrennung innerhalb eines Ladens erreicht werden. Ursprünglich war eine maximale Fläche von 150 Quadratmetern im Gespräch, wie sie im benachbarten Bayern gilt. Diese Vorgabe stieß bei Ladenbetreibern jedoch auf Ablehnung. Das Warensortiment darf nur Waren des täglichen Gebrauchs umfassen. „Es gehe darum, das berühmte vergessene Ei dort zu erwerben“, zitierte die Mitteilung die Ministerin.
Schenk verbietet Sonntagsarbeit in den Läden
Am Sonntag darf in den Läden kein Personal arbeiten, weder im Verkauf noch bei anderen Tätigkeiten wie dem Etikettieren. An diesem Tag sollen nur Warenautomaten oder Selbstbedienung zur Verfügung stehen, auch wenn unter der Woche Personal in den Läden tätig ist. Die Regelung gilt ausschließlich für kleine Orte oder Ortsteile mit maximal 3000 Einwohnern.
Mit der Gesetzesänderung sei ein großer Schritt hin zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land getan, teilte Schenk mit. Wer in Erfurt oder einer anderen Stadt wohne, habe am Wochenende eher die Möglichkeit, noch etwas einzukaufen oder in ein Restaurant zu gehen. In vielen Ortschaften sei das nicht möglich.
