Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, der Mitarbeiter seiner Regalauffüllfirma nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Der Mann muss zudem 1,2 Millionen Euro zurückzahlen, die er zu Unrecht einbehalten hat. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz an.
Der Verurteilte betrieb eine Regalauffüllfirma und beschäftigte seine Mitarbeiter zwischen 2019 und 2022 überwiegend schwarz. Er meldete sie weder bei der Sozialversicherung an noch zahlte er Steuern und Abgaben für sie. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in diesem Zeitraum in verschiedenen Supermärkten einer großen Lebensmittelkette die Regale mit Lebensmitteln und anderen Waren befüllte. Das Gericht verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung in Dutzenden Fällen.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Euro. Der Großteil davon war zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht zurückgezahlt worden. Das Urteil kam nach einer Absprache zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zustande. Im Zuge dieses Deals stellte das Gericht einige Anklagepunkte ein.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehr als 70 Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft München I hatte im Oktober vergangenen Jahres Ermittlungen gegen mehrere selbstständige Regalauffüllerfirmen öffentlich gemacht, die in Supermärkten eines großen Lebensmittelkonzerns tätig waren. Damals war von mehr als 70 Beschuldigten die Rede. Die Regalauffüllerfirmen werden von Subunternehmen eingesetzt, die der Lebensmittelkonzern mit dem Befüllen der Regale beauftragt hat.
Die Ermittler gehen von einem Gesamtschaden von rund 20 Millionen Euro aus. Es handle sich um mehrere Tätergruppen im südbayerischen Raum, sagte der zuständige Staatsanwalt Klaus Liebl damals. Die Regalauffüller selbst, die für ihre Tätigkeit oftmals nicht den Mindestlohn bekommen hätten, waren nicht unter den Beschuldigten.