Plastikmüll-Regulierung Verbotene Einweg-Plastikprodukte weiterhin im Netz erhältlich

Trinkhalme, Besteck und andere Wegwerfartikel aus Kunststoff sind trotz EU-Verbot weiterhin online erhältlich. Eine Lücke in der Regelung erlaubt den Abverkauf alter Lagerbestände ohne zeitliche Begrenzung. Die Deutsche Umwelthilfe fordert mehr Kontrollen und will den Lebensmittelhandel beim Umstieg auf Mehrwegsysteme unterstützen.

Freitag, 03. Juli 2026, 11:43 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Fünf Jahre nach dem EU-Verbot sind Einweg-Plastikstrohhalme und anderes Wegwerfgeschirr aus Kunststoff weiterhin auf zahlreichen Webseiten erhältlich. Bildquelle: Getty Images

Fünf Jahre nach dem europaweiten Verbot von Einweg-Plastikartikeln sind Trinkhalme, Besteck und andere Wegwerfprodukte aus Kunststoff weiterhin im Internet erhältlich. Diverse Webseiten bieten die eigentlich verbotenen Produkte offen zum Kauf an.

Seit dem 3. Juli 2021 dürfen Einweg-Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen, Einwegteller, Ohrstäbchen und weitere Wegwerfartikel aus Kunststoff in der EU nicht mehr verkauft werden. Ziel der Regelung war es, den Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Viele Hersteller stellten auf Alternativen aus Holz, Bambus oder Papier um. Auch Capri-Sun wechselte 2021 auf Papierstrohhalme für seine Trinkbeutel, bemüht sich aber um eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm.

Das Bundesumweltministerium räumt ein, dass der Abverkauf von Lagerbeständen dieser Plastikartikel ohne zeitliche Befristung zulässig sei. Dies schaffe „Umgehungstatbestände, die die Kontrollen erschweren“, so das Ministerium. Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe bezweifelt, dass alle heute verkauften Plastik-Wegwerfartikel tatsächlich aus Lagerbeständen von vor 2021 stammen. Sie befürchtet, dass Firmen sich Nachschub beschaffen und die Ware unter dem Vorwand alter Lagerbestände verkaufen könnten. „Ob Gabeln oder Strohhalme – solche Einweg-Plastikartikel werden im Internet noch immer auf diversen Webseiten zum Kauf angeboten, das ist ein politisches Armutszeugnis“, wird Wohlgemuth zitiert.

Deutsche Umwelthilfe will Pfandautomaten für Mehrweg-Essensboxen nutzen

Für den Lebensmittelhandel und die Gastronomie fordert die Deutsche Umwelthilfe mehr staatliche Unterstützung beim Umstieg auf Mehrwegsysteme. Wohlgemuth schlägt unter anderem vor, dass Kommunen Cafés und Imbissbuden finanziell bei der Anschaffung von Spülmaschinen unterstützen. Besonders relevant für den Handel: Die Umweltschützerin regt an, Pfandautomaten in Supermärkten auch für die Rückgabe von Mehrweg-Essensboxen und Bechern zu nutzen. „Dort Mehrweg-Essensboxen oder Becher zurückgeben zu können, wäre ein Gamechanger für Verbraucher“, so Wohlgemuth. Als Vorbild nennt sie die Stadt Tübingen, die eine Einwegverpackungssteuer von 50 Cent auf Einwegbecher, Essensboxen und Besteck erhebt – unabhängig vom Material.

Das Bundesumweltministerium setzt sich dem Bericht zufolge dafür ein, die EU-Richtlinie für Einwegkunststoffe zu ändern und die Zulässigkeit des Abverkaufs von Lagerbeständen zu streichen. Eine schnelle Lösung zeichnet sich allerdings nicht ab: Die laufende Evaluierung der Richtlinie soll erst im Juli 2027 abgeschlossen sein.

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