Neue Regierung Was der Koalitionsvertrag für die Branche bedeutet

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Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung enthält auch eine Reihe von Aussagen und Ankündigungen, die die Lebensmittelwirtschaft und den Handel betreffen. Die Lebensmittel Praxis gibt einen Überblick. 

Donnerstag, 10. April 2025, 11:17 Uhr
Thomas Klaus
Einigung nach zähen Runden: Der Koalitionsvertrag steht und soll die Grundlage für die Arbeit einer neuen Bundesregierung sein. Bildquelle: Getty Images

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag zahlreiche Pflöcke für ihre geplante Zusammenarbeit innerhalb einer Bundesregierung eingeschlagen. Dabei werden auch Handel und Lebensmittelwirtschaft thematisiert.

Zum Beispiel bekennen sich CDU/CSU und SPD zum stationären Handel, der faire Wettbewerbsbedingungen benötige. Der Einzelhandel solle vor unlauterem Wettbewerb „aufgrund der Flutung durch billige Konsumgüter aus Fernost“ geschützt und auf europäischer Ebene ein so genanntes level playing field durchgesetzt werden, „bei dem unsere Standards von allen Marktteilnehmern – auch aus Drittländern – eingehalten werden müssen“.

Bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Zollunion wolle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Vorschläge für E-Commerce bevorzugt beraten werden. „Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, werden die Accounts ihrer Onlinehandelsplattformen gesperrt.“

Mindestlohn von 15 Euro 2026 erreichbar

Handelsfreundlich sind aus Sicht der Koalitionspartner ebenfalls die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das durch ein bürokratieärmeres Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden solle, und die Abschaffung der Bonpflicht.

Zum Mindestlohn heißt es im Koalitionsvertrag: „An einer starken und unabhängigen Mindestlohnkommission halten wir fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren.“ Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.

Die Koalition betont, dass sie den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse erhöhen und den Weinbau stärken wolle. Die Koalition möchte die EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken evaluieren und überarbeiten, damit im Lebensmittelmarkt ein Wettbewerb mit fairen Erzeugerpreisen ermöglicht werde.

Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden

Ihr Verständnis zum Verbraucherschutz beschreiben CDU/CSU und SPD so: „Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge.“ Das Vertrauen zwischen Wirtschaft und solle gefördert werden. Die Koalition will nachhaltigen Konsum erleichtern und sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einsetzen. Außerdem solle Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen bekämpft werden.

Digitaler Euro soll echten Mehrwert bringen

Die künftige Bundesregierung wolle sicherstellen, dass jeder weiterhin selbst entscheiden könne, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlen wolle. Das Bargeld als gängige Zahlungsform solle erhalten bleiben. Aber: „Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. Wir unterstützen einen digitalen Euro, der sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel einen echten Mehrwert liefert sowie das Bargeld ergänzt, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher, kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar ist und die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt.“

Der Koalitionsvertrag enthält ein Bekenntnis zu einer „umfassenden und ambitionierten EU-Eiweißstrategie“. Der heimische Anbau von Eiweißpflanzen müsse gestärkt werden, um den Import zu verringern. Die Partner weiter: „Wir fördern die Entwicklung und Markteinführung nachhaltiger alternativer Proteine.“

Tierhaltungskennzeichnung soll grundlegend reformiert werden

Zu dieser Linie passt: Konventionelle und ökologische Landwirtschaft werden als gleichwertige Bewirtschaftungsformen betrachtet. Der Ökolandbau sei „ein wichtiges Element einer nachhaltigen und klimaschonenden Landwirtschaft und ein wichtiger Innovationsmotor“. Mit einer Biostrategie werde der Ausbau des Ökolandbaus deutlich gestärkt. „Gleichzeitig reduzieren wir Hindernisse bei Erhalt und Ausbau des Ökolandbaus.“

Zur Tierhaltungskennzeichnung wird ausgeführt: „Wir reformieren unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.“

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