Kabinett tagte Bundesregierung will Zuckerabgabe für Getränke ab 2028

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Die Bundesregierung will eine Zuckerabgabe für bestimmte Getränke auf den Weg bringen. Das hat das Kabinett auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Abgabe soll ab 2028 kommen.

Mittwoch, 29. April 2026, 11:17 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Abgabe vermutlich ab 2028: In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren will die Bundesregierung eine Zuckerabgabe für Getränke auf den Weg bringen. Bildquelle: Shutterstock

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Basis war ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Gesundheitsreform, auf den sich CDU/CSU und SPD nach längerem Ringen geeinigt haben. Das bddeutet auch generell Grünes Licht für eine Zuckerabgabe auf bestimmte Getränke. Nach dem Beschluss im Kabinett sind noch Beratungen im Bundestag erforderlich.

Geschätztes Aufkommen von 450 Millionen Euro

Dem überarbeiteten Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zufolge werde die Bundesregierung „in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Mio. Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention – beispielsweise im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren.“

Konkrete Besteuerungsvorschläge der Kommission

Hintergrund: Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte Anfang April Reformvorschläge für die gesetzliche Krankenversicherung vorgestellt. Ziel sind stabilere Krankenkassenbeiträge, die von den Versicherten und Arbeitgebern gezahlt werden müssen. Unter anderem sprachen sich die Fachleute für eine Zuckersteuer aus. Warum die Zuckersteuer-Debatte jetzt wieder Fahrt aufnimmt

Konkret sieht der Vorschlag der Expertenkommission vor, Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter steuerfrei zu lassen. Bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm sollen 26 Cent Steuer je Liter fällig werden, ab 8 Gramm dann 32 Cent. Der Softdrink-Klassiker Coca-Cola enthält gut 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Bei Fanta sind es sind es ebenfalls etwas mehr als 10 Gramm, bei Sprite 7,9 Gramm.

Die Steuerhöhe soll jährlich an die Inflation angepasst werden. Ausgenommen werden sollen reine Fruchtsäfte und Getränke mit Süßstoffen. Die Steuer soll beim Hersteller erhoben werden, der das Getränk in Verkehr bringt – um den Anreiz zu maximieren, Rezepturen mit weniger Zucker zu entwickeln.

Daniel Günther als Treiber der Zuckerabgabe

Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, machte deutlich, dass die Union eine Zuckerabgabe unterstützt. Beim CDU‑Bundesparteitag im Februar klang das noch anders. Damals scheiterte der schleswig‑holsteinische Landesverband mit seinem Vorstoß für eine Limonaden-Steuer. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) blieb jedoch bei seinem Kurs und brachte anschließend eine Initiative im Bundesrat ein. In dem Antrag wird behauptet: Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie und Informationskampagnen seien zwar wichtig, hätten aber nur begrenzte Wirkung gezeigt. Deshalb brauche es gezielte marktwirtschaftliche Anreize. „Es geht darum, Herstellern einen klaren Grund zu geben, Rezepturen zu verändern“, erläuterte Günther.

Rainer dagegen - Söder dafür

Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) ist zwar als Gegner einer Zuckersteuer bekannt. Aber der CSU-Vorsitzende, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, äußerte sich zuletzt positiv zu einer entsprechenden Abgabe. Günther betonte am Dienstagnachmittag: „Dass das Thema Zuckersteuer für die Bundesregierung offenbar an Bedeutung gewinnt, begrüße ich ausdrücklich.“
Allerdings teile er die Auffassung von Söder, „dass sie nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt werden sollte, sondern der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zugutekommen muss“.

Verbraucherschützerin: Gute Nachricht

Die Vorstandsvorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, bezeichnete die geplante Abgabe als „gute Nachricht“. Sie sei ein wichtiger Schritt hin zu einer gesünderen Ernährung und könne das Gesundheitssystem langfristig entlasten. Damit die Maßnahme ihre volle Wirkung entfalten könne, müssten jedoch auch Süßstoffe einbezogen werden – eine Empfehlung, die auch die Weltgesundheitsorganisation ausspricht.

Zudem betonte Pop, dass die Abgabe jährlich an die Inflation angepasst werden müsse, um ihren steuernden Effekt nicht zu verlieren. Ebenso wichtig sei, dass die Einnahmen zielgerichtet in Präventionsmaßnahmen fließen – insbesondere in Programme für Kinder und Jugendliche.

Kausalitätsnachweise und Datenbasis fehlen

Gegen eine Zuckersteuer wendet sich unter anderem eine breite Allianz von 37 Verbänden der Lebensmittelwirtschaft. Die Verbände bemängeln, dass die Wirksamkeit einer Zuckersteuer nicht ausreichend belegt sei. Eine wissenschaftliche Analyse zentraler Studien habe ergeben, dass keine der häufig herangezogenen Untersuchungen den Anforderungen evidenzbasierter Politik genüge, teilten die Verbände mit. Es fehlten belastbare Kausalitätsnachweise, realitätsnahe Modellannahmen und eine verlässliche Datenbasis. Die politische Argumentation stütze sich damit auf Modellrechnungen, die Wirkung lediglich unterstellten, nicht belegten.

Die Verbände verweisen darauf, dass der Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei. Die große Mehrheit konsumiere diese Produkte nicht täglich, und auch hohe Konsummengen hätten sich reduziert. Gleichzeitig sei die Prävalenz von Übergewicht und Adipositas seit Jahren stabil. 

Zuckergehalt seit 2018 um 15 Prozent verringert

Die Lebensmittelwirtschaft habe zudem den Zuckergehalt von marktrelevanten Erfrischungsgetränken seit 2018 um rund 15 Prozent reduziert, heißt es in der Stellungnahme weiter. Diese Entwicklung sei das Ergebnis freiwilliger Reformulierungen, Innovationen und eines breiteren Produktangebots.

Eine Zuckersteuer bedeute gerade in Zeiten hoher und weiter steigender Preise eine zusätzliche Belastung für Verbraucher, zusätzliche Bürokratie für Unternehmen und Eingriffe in die Konsumentscheidungen der Menschen, argumentieren die Verbände weiter. „Eine Steuer kann Konsum verschieben, aber keine nachhaltigen gesundheitlichen Verbesserungen garantieren“, so das Bündnis.

Zahlreiche Verbände zu Bündnis zusammengeschlossen

Wer ernsthaft Prävention betreiben wolle, müsse bei den entscheidenden Faktoren ansetzen: Ernährungsbildung, Bewegung, Lebensumfeld und soziale Rahmenbedingungen.

Zu den Unterzeichnern der Stellungnahme gehören unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Lebensmittelverband Deutschland, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der Verein der Zuckerindustrie, der Deutsche Brauer-Bund, der Milchindustrie-Verband sowie Verbände aus Handel, Handwerk und Gastronomie.

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