Kartellamt Ausnahmeregeln möglich

Um die Lebensmittelversorgung sicherzustellen, hat sich das Bundeskartellamt angesichts der Corona-Krise offen für Lockerungen des Kartellrechts gezeigt. „Das Kartellrecht erlaubt weitgehende Kooperationen zwischen Unternehmen, wenn es dafür – wie in der aktuellen Situation – gute Gründe gibt“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt (Foto) der Deutschen Presse-Agentur.

Freitag, 20. März 2020 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Ausnahmeregeln möglich
Bildquelle: Bundeskartellamt / Marcus Glgoer

Man stehe für jedes Gespräch mit den Unternehmen, Verbänden und der Politik zur Verfügung, betonte er. Mehrere Seiten hätten bereits Gesprächsbedarf angemeldet und man sei bemüht, passende Regelungen zu finden.

Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wolle bei den Behörden auf entsprechende Lockerungen hinwirken, damit Handelsketten leichter kooperieren können. Angesichts geschlossener Grenzen hätten Handelsunternehmen bereits Probleme beklagt.

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