Schlecker-Prozess Anklage fordert drei Jahre Haft

Der ehemalige Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Diese Strafe beantragten die Vertreter der Anklage im Prozess gegen den 73-Jährigen in ihrem Plädoyer am Landgericht Stuttgart.

Montag, 20. November 2017 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Anklage fordert drei Jahre Haft
Bildquelle: LP-Archiv

Für Schleckers Sohn Lars wurden zwei Jahre und zehn Monate Haft beantragt, für Tochter Maike zwei Jahre und acht Monate.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Schlecker vor der Insolvenz der einst größten Drogeriemarktkette Europas mehrere Millionen Euro beiseite geschafft und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen. Außerdem soll Schlecker jahrelang überhöhte Stundensätze an die Logistik-Tochterfirma LDG gezahlt und damit ebenfalls einen Millionenschaden verursacht haben. Insgesamt gehen die Staatsanwälte von einer Schadenssumme von gut 16 Mio. Euro aus.

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