Gentechnik-Pflanzen Am 17. Juni stimmt das Europa-Parlament in zweiter Lesung ab

Am 17. Juni entscheidet das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die neue Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT). Bereits am 15. Juni kommt der Umweltausschuss (ENVI) zu einer Sondersitzung zusammen. Er will die 37 vorliegenden Änderungsanträge beraten und einen vorläufigen Beschlussvorschlag für das Plenum formulieren.

Freitag, 05. Juni 2026, 12:51 Uhr
Thomas Klaus
Bedeutsame Sitzungen: Am 17. Juni entscheidet das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die neue Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken. Bereits am 15. Juni kommt der Umweltausschuss (ENVI) zu einer Sondersitzung zusammen. Bildquelle: Getty Images

Am 17. Juni entscheidet das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die neue Verordnung zu Pflanzen aus neuen genomischen Techniken. Der Umweltausschuss wollte die im Trilog mit Ministerrat und EU‑Kommission ausgehandelte Fassung der NGT‑Verordnung ursprünglich bereits am 5. Mai beraten. Doch bis zum Vortag hatten Abgeordnete der Sozialdemokraten, Grünen und Linken insgesamt 37 Änderungsanträge vorgelegt – zu viele, um sie kurzfristig in alle Amtssprachen der EU zu übersetzen. Deshalb wurde für den Beginn der nächsten Sitzungswoche am Montag, 15. Juni, eine Sondersitzung des Umweltausschusses von 19 bis 21 Uhr terminiert.

Grüne und Linke lehnen Ratsfassung komplett ab

Dort sollen die EP-Abgeordneten entscheiden, ob sie dem von den Mitgliedstaaten am 21. April im Rat endgültig abgesegneten Ergebnis des Trilogs zustimmen oder Änderungen möchten. Die Abgeordneten Martin Häusling (Grüne) und Anja Hazekamp (Linke) beantragen jeweils ein komplettes Ablehnen der Ratsfassung. Dafür dürften sie aber voraussichtlich keine Mehrheit finden. Aus diesem Grund fordern die Abgeordneten ebenso wie Christophe Clergeau von den Sozialisten den Ausschuss alternativ auf, er solle einzelne Paragraphen oder Erwägungsgründe in der Verordnung ändern. 35 solcher Einzelanträge liegen insgesamt vor.

Grüne und Linke wollen ein Verbot von NGT-Patenten in der Verordnung festschreiben. Die Sozialisten möchten, dass es bei unabsichtlichen Verunreinigungen keinen Patentschutz gibt und die Nachweispflicht für Patentverletzungen beim Patentinhaber liegt. Ferner soll aus ihrer Sicht erreicht werden, dass die EU-Kommission einen verbindlichen Verhaltenskodex für faire Lizenzierungsplattformen erarbeitet. In der Trilogfassung der Verordnung läuft das gegenwärtig als freiwillige Selbstverpflichtung.

Kennzeichnungs-Thema sei Europawahl mit geringerem Stellenwert

Alle drei Abgeordneten plädieren in ihren Anträgen gleichlautend für Änderungen der Biopatentrichtlinie. Das soll garantieren, dass NGT-Pflanzen oder Teile davon nicht patentiert werden können. Darüber hinaus sollen Bio-Patente nicht für natürlich vorkommende Pflanzeneigenschaften gelten. Auch künstlich hergestellte Gensequenzen, die sich nicht von natürlich vorkommenden unterscheiden, dürften nicht patentiert werden.

Beim Thema streben Grüne und Linke an, dass NGT-Pflanzen und -produkte über die gesamte Lebensmittelkette als solche ausgewiesen werden. Das hatte das Europäische Parlament im Februar 2024 mit knapper Mehrheit beschlossen. Die konservative Chefunterhändlerin des Parlaments hatte diese Position in den Trilogverhandlungen nicht berücksichtigt. Denn seit der Europawahl im Juni 2024 bestehen rechte Mehrheiten im Europäischen Parlament. Seitdem spielt das Kennzeichnungs-Thema eine geringere Rolle. Die Sozialisten wollen die Regeln zur Nachweisbarkeit etwas verschärfen. NGT-Pflanzen sollen sich besser rückverfolgen lassen. 

Absolute Mehrheit der Abgeordneten gefordert

Nachdem der ENVI über die Änderungsanträge entschieden hat, stimmt das Plenum des Europäischen Parlamentes ab. Das soll am 17. Juni zwischen 12:30 und 13:30 Uhr geschehen. Abgestimmt wird über die unveränderte Ratsfassung, eine eventuell vom ENVI geänderte Fassung sowie neue Änderungsanträge, die erst zur Plenarsitzung eingereicht werden. Dafür läuft die Frist am 10. Juni um 13 Uhr aus. Der Geschäftsordnung zufolge kann das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf in dieser zweiten Lesung nur annehmen, ablehnen oder ändern, sofern jeweils eine absolute Mehrheit seiner Mitglieder dafür stimmt. Derzeit sind das 361 von 720 Abgeordneten.

Falls eine solche Mehrheit den Trilogvorschlag ablehnen sollte, wäre das Gesetzgebungsverfahren erfolglos beendet. Das besagt  Artikel 68 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentes. Ändert diese Mehrheit den Entwurf an einer oder mehreren Stellen, werden die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und EU-Kommission zu diesen Punkten wieder aufgenommen. Stimmt die Mehrheit für die unveränderte Trilogfassung, tritt sie in Kraft. Sollte keine absolute Mehrheit der Mitglieder für oder gegen die Ratsfassung erreicht werden, wird diese dennoch als angenommen betrachtet. Ebenso trifft das zu, wenn das Parlament nicht binnen drei Monaten entscheidet, nachdem der Ratsbeschluss zum Trilog dem EP offiziell mitgeteilt wurde. Das geschah in der Plenarsitzung am 30. April 2026.

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