Brauerei-Dynastie Gericht lehnt Prozesskostenhilfe für Veltins-Erben ab

Der jahrelange Streit um das Veltins-Erbe geht weiter: Das OLG Hamm sieht keine Erfolgsaussichten für eine Berufung. Damit müsste der jüngste Veltins-Bruder ins finanzielle Risiko gehen.

Freitag, 07. November 2025, 15:15 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Veltins zählt zu den großen Brauereien Deutschlands. Bildquelle: Veltins

Der Erbschaftsstreit um das Millionenerbe der Brauerei-Familie Veltins geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren ab, wie das Gericht mitteilte. Der Antrag stammte nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa von Carl Clemens Veltins, dem jüngsten Bruder der Familie.

Das Landgericht Arnsberg hatte im Juni eine Klage des heute 63-Jährigen gegen seine Schwestern als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht entschied, dass das von Carl Clemens Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter wirksam sei. Den Streitwert bezifferte das Landgericht auf 30 Millionen Euro.

Das Oberlandesgericht teilt die Auffassung der Vorinstanz und sieht für eine Berufung keine Erfolgsaussichten. Diese sind jedoch Voraussetzung für Prozesskostenhilfe. Nach Auskunft des Gerichts hat der Berufungskläger noch zwei Wochen Zeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens zu stellen. In diesem Fall müsste er die Berufung aber aus eigener Tasche zahlen.

Carl Clemens Veltins hatte vor Gericht eine angemessene Beteiligung am Erbe der Mutter und langjährigen Firmenchefin verlangt. Nach eigener Darstellung hatte er kurz nach seinem 18. Geburtstag schriftlich auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet. Die Brauerei befindet sich bis heute in Familienbesitz.

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