Der Zentralverband Gartenbau unterstützt die Überlegungen von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU), mögliche Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu prüfen.
Minister lässt seine Fachleute prüfen
Der Verband befürwortet den Vorschlag des Deutschen Bauernverbands, wonach der Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte und Aushilfen auf 80 Prozent gesenkt werden solle. Dies soll für Beschäftigte gelten, die für eine begrenzte Zeit innerhalb der Saison einfache Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis ausüben. Der Bauernverband argumentiert auch damit, dass Saisonarbeitskräfte ihren Lebensmittelpunkt schließlich nicht in Deutschland hätten.
Bundesminister Rainer hatte daraufhin darüber informiert, dass seine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg für Ausnahmen gibt. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) weist den Rainer-Vorstoß zurück. Eine Herabsetzung des Mindestlohnes würde sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, ließ sie einen Sprecher mitteilen.
Kähler-Theuerkauf: Zunehmend härterer Wettbewerb
„Die deutschen gärtnerischen Unternehmen stehen in einem zunehmend härteren Wettbewerb mit europäischen Nachbarstaaten, in denen deutlich geringere Löhne gezahlt werden“, erläuterte die Präsidentin des Zentralverbands Gartenbau, Eva Kähler-Theuerkauf.
Der Verband warnt vor empfindlichen wirtschaftlichen Nachteilen für heimische Betriebe ohne kurzfristig wirksame Maßnahmen. Ein sachgerechter Umgang mit dem Mindestlohn bei Saisonarbeit sei unerlässlich, um den Selbstversorgungsgrad zu sichern und auszubauen, so der Zentralverband Gartenbau.
Kritik an SPD-Haltung zum Mindestlohn
Kähler-Theuerkauf bezeichnete die ablehnende Haltung der SPD gegenüber jeglichen Ausnahmen als verfrüht und wenig lösungsorientiert. „Es geht nicht um die grundsätzliche Infragestellung des Mindestlohns, sondern um eine gezielte Maßnahme in einem Bereich, der durch intensive Handarbeit und stark vom internationalen Wettbewerb geprägt ist“, so die Präsidentin.
Der Zentralverband Gartenbau argumentiert, dass viele Betriebe die volle Bezahlung nach Mindestlohn derzeit nicht leisten können. Die Kosten könnten nicht entsprechend weitergegeben werden. Dies führe womöglich dazu, dass Unternehmen weniger Arbeitskräfte beschäftigen oder ganze Anbauflächen umstellen oder stilllegen. Eine sachgerechte Ausnahmeregelung würde nach Ansicht des Verbands Verlässlichkeit schaffen und helfen, Arbeitsplätze auch im Inland zu erhalten.