Schwarz-rote Pläne Industrie wehrt sich gegen Mindestalter für Energydrinks

Der durchgesickerte Zwischenstand bei den schwarz-roten Koalitionsgesprächen sorgt in der Getränkebranche für Sorgenfalten. Gilt für Energydrinks künftig ein Mindestalter von 16 Jahren? Die Süßwarenindustrie kann dagegen aufatmen – ein Werbeverbot scheint vom Tisch. 

Mittwoch, 26. März 2025, 11:34 Uhr
Manuel Glasfort
Bald nur noch mit Personalausweis? Der Verkauf von Energy Drinks könnte eingeschränkt werden. Bildquelle: Getty Images

Gibt es bald ein Mindestalter für Energydrinks? Was bisher eine Forderung von Verbraucherschützern war, taucht jetzt in den Verhandlungspapieren von SPD und Union für die nächste Bundesregierung auf – als Prüfauftrag zwar, dennoch dürfte die Passage für Unruhe unter Herstellern sorgen. Konkret heißt es im Papier der Arbeitsgruppe 11 für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt mit Verhandlungsstand vom 25. März: „Wir fördern verstärkt Bewegung und gesunde Ernährung insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Dazu prüfen wir die Empfehlung des Bürgerrats eines Verkaufs von Energydrinks erst ab 16 Jahren.“

In der Industrie stößt diese Idee auf wenig Gegenliebe. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (WAFG) wollte sich zum Verhandlungsstand auf Anfrage der Lebensmittel Praxis nicht äußern und verwies auf eine aktuelle Stellungnahme zu einer entsprechenden Forderung von Foodwatch. Die NGO hatte sogar ein Verkaufsverbot bis 18 Jahren gefordert unter Verweis auf gesundheitliche Risiken.

WAFG-Hauptgeschäftsführer Detlef Groß ließ sich in einer Mitteilung mit den Worten zitieren: „Foodwatch versucht erneut, auf Grundlage eines sehr einseitigen Verständnisses eine politische Regulierung zu erreichen. Auf der Grundlage aller gesicherten Verzehrdaten gibt es in Deutschland keine Situation, die gesetzliche Abgabeverbote als verhältnismäßig rechtfertigen.“ 

Der Beitrag von Energydrinks zur gesamten täglichen Koffeinaufnahme bei Erwachsenen und Jugendlichen sei sehr gering, argumentiert die WAFG weiter. Bei Kindern seien es 1 Prozent, bei Jugendlichen 4 Prozent. Zudem sei das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu dem Ergebnis gekommen, dass bisher vorliegende Studienergebnisse „keine Hinweise auf besorgniserregende Auswirkungen auf das Herz“ ergeben hätten. Der Bürgerrat, auf den die Koalitionäre im Verhandlungspapier rekurrieren, sei einseitig zum Thema beraten worden.

Keine Hinweise auf ein etwaiges Werbeverbot

Anders als in der Getränkeindustrie dürfte das durchgestochene Verhandlungspapier in der Süßwarenindustrie und der Werbewirtschaft für Aufatmen sorgen. Die Pläne für Einschränkungen von Werbung für ungesunde Lebensmittel scheinen mit dem Ende der Ampelregierung in Berlin vom Tisch zu sein. In dem Dokument findet sich keine Passage, die auf eine Neuauflage des Vorhabens unter Schwarz-Rot hindeutet. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) wollte sich zu dem Thema gegenüber der Lebensmittel Praxis nicht äußern.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten vor allem die Grünen auf ein Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel zum Schutz von Kindern getrommelt. Allerdings konnten die Koalitionäre sich nicht einigen. Diverse Gesetzentwürfe zum Thema aus dem Ressort von Agrar- und Ernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) scheiterten vor allem am Widerstand der FDP. Özdemirs ursprünglicher Gesetzentwurf hätte laut Industrie rund 70 bis 80 Prozent aller Lebensmittel betroffen. 

„Mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen“

In dem Verhandlungspapier der Koalitionäre in spe schlägt sich an anderer Stelle der Einfluss von Verbraucherschützern nieder: Es geht um den Kampf gegen die sogenannte Shrinkflation. Gemeint ist die Praxis von Lebensmittelherstellern, Produktverpackungen zu verkleinern, ohne den Preis entsprechend zu verringern. Dieses Vorgehen nutzen Hersteller, um gestiegene Produktionskosten weiterzugeben, ohne psychologisch wichtige Preismarken überschreiten zu müssen. Ein aktuelles Beispiel ist die Verkleinerung von Schokoladentafeln durch den Milka-Hersteller Mondelez.

Zu dem Thema heißt es in dem Dokument etwas vage: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Was daraus im Detail folgt, bleibt offen. Foodwatch und die Verbraucherzentrale Hamburg haben allerdings eine konkrete Vorstellung: Sie fordern einen Hinweis für die Dauer von zwölf Monaten auf der Vorderseite von Verpackungen, deren Größe geschrumpft wurde. 

In Frankreich trat im vergangenen Jahr ein Gesetz in Kraft, welches Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, geschrumpfte Produkte durch einen Hinweis am Regal zu kennzeichnen.

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