Der Bund zahlt 46,5 Millionen Euro Frosthilfen an deutsche Obst- und Weinbauern. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat dazu eine entsprechende Verordnung unterzeichnet. Die Hilfen sollen Schäden ausgleichen, die durch Spätfröste im April entstanden sind.
Frostschäden in Höhe von 286 Millionen Euro
Die Frostschäden summieren sich nach Berechnungen der betroffenen Bundesländer auf rund 286 Millionen Euro. Besonders Betriebe in Ost- und Süddeutschland verzeichneten erhebliche Ernteausfälle. Im Obstanbau fielen die Erträge je nach Kultur und Standort um 20 bis 100 Prozent geringer aus. Dies betraf vor allem Äpfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen und Beerenobst. Im Weinbau lagen die Schäden zwischen 30 und 100 Prozent.
„Während im April Obstbäume in voller Blüte standen und Weinreben austrieben, hat eine beispiellose Frostwelle vielerorts ganze Ernteaussichten zunichtegemacht“, erklärt Özdemir. Der Minister hatte sich nach eigenen Angaben in Brüssel für die Hilfen eingesetzt, nachdem die EU-Kommission deutsche Betriebe zunächst nicht berücksichtigen wollte.
Länder zahlen Hilfen bis zum 30. April 2025 aus
Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten. Betroffene Betriebe können dann bis zum 8. Januar 2025 Anträge bei den zuständigen Landesstellen einreichen. Voraussetzung ist ein Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent und ein Mindestschaden von 7.500 Euro. Die Entschädigung beträgt maximal 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb. Die Länder werden die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.