EU-Agrarpolitik Honorierung von Umweltleistungen der Landwirte ist Konsens

Die 26 EU-Mitgliedstaaten haben sich auf Leitlinien für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 verständigt. Zudem plant die EU-Kommission deutlich höhere De-minimis-Beihilfen für Landwirte. Deutschland habe die Honorierung von Umweltleistungen durchgesetzt, so Cem Özdemir (Foto), Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, weiter. 

Mittwoch, 23. Oktober 2024, 08:02 Uhr
Theresa Kalmer
Artikelbild Honorierung von Umweltleistungen der Landwirte ist Konsens
Özdemir: GAP muss zur Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft werden. Bildquelle: STEFAN KAMINSK

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Einigung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2027 bekanntgegeben. 26 von 27 EU-Mitgliedstaaten hätten die Schlussfolgerungen zur künftigen Ausrichtung der GAP unterstützt. Das teilt das Ministerium mit.

Nachhaltiges und zukunftsfestes Wirtschaften der Höfe

Deutschland setzte in den Verhandlungen nach Darstellung des Ministeriums durch, dass die Schlussfolgerungen die finanzielle Honorierung von Umweltleistungen der Landwirte  einbeziehen. Auch der ökologische Landbau fand Eingang in das Dokument. „Die GAP muss zu einer Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft werden, ganz nach dem Prinzip öffentliches Geld für öffentliche Leistungen.“ Das meint Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Als zentrale Elemente der GAP verankerten die Mitgliedsstaaten die ländliche Entwicklung, die Bedeutung des Generationswechsels und eine stärkere Rolle der Frauen in den Schlussfolgerungen. Dies helfe den Höfen, „nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften“. 

Diskussionen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU

Diskussionen um eine mögliche neue Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) begleiteten die Beratungen. Deutschland stellte in einer Protokollerklärung klar, dass es zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorfestlegungen zum künftigen MFR trifft.

Die Europäische Kommission will zudem die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor von 20.000 Euro auf 42.000 Euro erhöhen. Dies geht auf einen Vorstoß Deutschlands und Frankreichs zurück. Özdemir begrüßt diesen Schritt. Er ermögliche den Mitgliedstaaten stärker gezielte und flexible Förderprogramme.

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