Fleisch Ende der Leiharbeit in der Verarbeitung

Das 2021 beschlossene Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie hat laut Arbeitsminister Hubertus Heil die strukturellen Missstände beseitigt. Die derzeit geltende Ausnahmeregelung für Leiharbeit im Bereich der Fleischverarbeitung werde nicht verlängert.

Montag, 19. Februar 2024 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Ende der Leiharbeit in der Verarbeitung
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Arbeitsminister Hubertus Heil sieht keine Anzeichen mehr für erhebliche Missstände bei Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen. Das habe eine wissenschaftliche Untersuchung im Auftrag des Arbeitsministeriums ergeben. „Ich bin froh, dass wir jetzt deutlich anständigere Arbeitsbedingungen haben“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Im Kernbereich – Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung – seien die Beschäftigten jetzt direkt bei den Schlachthöfen und nicht mehr bei Subunternehmen angestellt. „Wir haben mit einer digitalen Arbeitszeitaufzeichnung dafür gesorgt, dass nicht mehr über die Arbeitszeit betrogen werden kann“, sagte Heil. Das habe auch Auswirkungen auf den Arbeitsschutz: Die Zahl der Verletzungen in den Schlachthöfen sei zurückgegangen.

Gleichzeitig nahm der Minister die Bundesländer in die Pflicht, die Einhaltung der Vorschriften hart zu kontrollieren. „In manchen Bundesländern sind die Arbeitsschutzbehörden leider zusammengestrichen worden“, kritisierte er. „Dank unseres Gesetzes stellen die meisten Länder jetzt aber verstärkt ein, und wir stehen am Beginn einer Trendumkehr.“

Heil kündigte an, die Ausnahmeregelung für die Fleischverarbeitung – dort ist Leiharbeit noch bis zum 1. April möglich – nicht zu verlängern.  „Sie wird auslaufen“, sagte der Minister. „In dieser Frage halte ich mich an die Überzeugung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Leiharbeit wird aus Schlachthöfen komplett verschwinden.“ Heil trat zugleich Befürchtungen entgegen, die strengeren Vorschriften führten zu einer Verlagerung der Fleischproduktion ins Ausland. 

Zu Überlegungen, das Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen auf weitere Branchen auszudehnen, äußerte sich Heil zurückhaltend: „Man muss in jeder Branche genau hingucken. Aber das ganz scharfe Schwert eines Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit muss auch vor Gerichten bestehen können.“

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