Nutztierhaltung Änderung beim Verbot des Kükentötens

Zum 1. Januar 2024 soll zum Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung eine Änderung hinzukommen. Demnach sollen Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei sowie ein möglicher Abbruch des Brütens ab dem 13. Bebrütungstag tabu sein, nicht wie bisher ab dem siebten Tag.

Donnerstag, 04. Mai 2023 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Diesen Formulierungsvorschlag von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) für die Koalitionsfraktionen, hat das Bundeskabinett in Berlin gebilligt. Es schaffe Rechtssicherheit und trage einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, erläuterte das Ministerium.

Das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen setze demnach nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein, wie ein Forschungsprojekt ergeben habe. Bislang sei das nur bis zum siebten Tag auszuschließen gewesen, worauf sich auch die bestehende Gesetzeslage bezieht. Dabei geht es um die Anfang 2024 greifende zweite Verbotsstufe mit strengeren Vorgaben.

Das von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Verbot gilt seit 2022 und untersagt das zuvor übliche Töten von Millionen männlichen Küken, die für Brütereien wirtschaftlich unattraktiv sind. Stattdessen sollten Verfahren eingesetzt werden, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Nach früheren Ministeriumsangaben stehen Geschlechtsbestimmungsverfahren jedoch vor dem siebten Bebrütungstag bis zum ersten Januar 2024 nicht zur Verfügung. Daher könnte das Verbot nach derzeitiger Rechtslage ab dann auch nicht mehr mittels Geschlechtsbestimmung umgesetzt werden.

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