Einwegkunststoff Hersteller sollen ab 2025 Plastikmüll-Kosten mittragen

Der Beschluss der Bundesregierung, auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte eine Sonderabgabe einzuführen, stößt bei der Wirtschaft auf Kritik und Unverständnis. Hersteller sollen künftig für die Entsorgung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte Abgaben in einen staatlichen Fonds einzahlen.

Donnerstag, 03. November 2022 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Hersteller sollen ab 2025 Plastikmüll-Kosten mittragen
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Darüber soll die Industrie künftig die Reinigungskosten für die entsprechenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Für die Entsorgung sind bisher die Kommunen zuständig und tragen die Kosten dafür. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Dieses sieht ebenfalls vor, dass die Kommunen aus dem Fonds zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Entsorgung, etwa für Aufklärungskampagnen, geltend machen können.

Erstmals in den Fonds einzahlen sollen die Hersteller im Frühjahr 2025. Basis für die Beiträge sei dann die im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachte Produktmenge. Die konkrete Höhe der Beiträge stehe aber derzeit noch nicht fest. Im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) würden die Beiträge noch ermittelt. Zudem soll eine im Gesetz vorgesehene neue Kommission bei der Festlegung beraten. „Laut Kabinettsbeschluss soll die Kommission lediglich eine beratende Funktion bei der Festsetzung der Abgabensätze haben. Das ist eindeutig zu wenig. Eine 1:1-Umsetzung erfordert eine Kommission mit echten Entscheidungsbefugnissen“, fordert Geschäftsführer des Markenverband e.V., Dr. Andreas Gayk.

In einer Stellungnahme machen sieben Industrieverbände, darunter HDE, BVE und Markenverband ihrem Ärger Luft und erklären, dass der Fonds „zur Unzeit“ komme, da die deutsche Wirtschaft vollständig mit der Aufrechterhaltung ihres Betriebs trotz explodierender Energiepreise beschäftigt sei. Man sei überzeugt, dass die Entscheidung dem am 29. September 2022 von der Bundesregierung beschlossenen „Belastungsmoratorium“ zur Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie in der aktuellen Krise widerspreche und die Politik von unnötigen Belastungen absehen müsse.

Die Wirtschaftsverbände erinnern an den von ihnen bereits im März 2021 vorgelegten detaillierten Vorschlag für eine privatwirtschaftliche Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. "Unser Vorschlag hat gegenüber dem aktuellen Gesetzentwurf den Vorteil, dass er die Unternehmen erheblich weniger belastet, weil die Umsetzung, wie in anderen EU-Mitgliedstaaten auch, in die Hände der betroffenen Wirtschaftsbranchen gelegt wird“, erläutert Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverband Deutschland e. V. (HDE).

Kritisiert wird auch, dass derzeit noch unklar ist, wie hoch die Sonderabgabe ausfallen wird. „Es ist - gerade in diesen Zeiten - inakzeptabel, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgeht, in welcher Höhe Wirtschaft und Verbraucher belastetet werden sollen“, erklärt Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V. (BVTE).

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