Das sind Umweltvorgaben, die über die verpflichtenden Anforderungen hinausgehen. Erfüllt ein Landwirt sie, bekommt er zusätzliches Geld. Die Abgeordneten genehmigten außerdem eine Änderung, um Sanktionen für diejenigen zu erhöhen, die wiederholt gegen EU-Anforderungen verstoßen. Mindestens sechs Prozent des nationalen Budgets für Direktzahlungen sollten zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Landwirtschaftsbetriebe bereitgestellt werden. Gut ein Drittel des Geldes, das für die ländliche Entwicklung vorgesehen ist, soll in Umwelt- und Klimamaßnahmen fließen.
Der von den drei größten Fraktionen – den Christdemokraten, den Sozialdemokraten und den Liberalen – vorgelegte Vorschlag erntete jedoch auch deutliche Kritik. Demnach werden Umwelt- und Klimaschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Die drei Fraktionen hätten sich gegen das Klima durchgesetzt, schrieb etwa der Grünen-Abgeordnete Michael Bloss auf Twitter.
Greenpeace-Landwirtschaftsexperte Lasse van Aken nannte den Kompromiss „Greenwashing übelster Sorte“ – also den Versuch, der Reform ein umweltfreundliches Antlitz zu verleihen, ohne dass es dafür gute Gründe gäbe. „Das Geld der Steuerzahler fließt ohne Umweltvorgaben weiterhin größtenteils als Direktzahlungen, von denen besonders Großbetriebe profitieren“, so van Aken.
Die EU-Kommission hatte 2018 eine Reform der GAP für die Jahre 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Mittlerweile gilt für die nächsten zwei Jahre bereits eine Übergangsphase, so dass neue Regeln erst ab 2023 in Kraft treten würden.