Die EU-Kommission plant verpflichtende schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Abnehmern. Auch Mediationsverfahren bei Konflikten und ein erleichterter Zugang zu Finanzmitteln sollen die Position der Landwirte verbessern.
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen betonte, die neuen Regelungen sollten pragmatisch und unbürokratisch gestaltet werden. „Ich liefere Dir zu diesem Zeitpunkt diese Menge, zu diesem Preis und in dieser Qualität“, nannte Hansen als Beispiel für eine ausreichende schriftliche Vereinbarung per E-Mail. Bislang basieren viele Absprachen zwischen Landwirten und Abnehmern auf mündlichen Vereinbarungen.
Die Kommission plant zudem Mediationsprozesse, die etwa bei plötzlichen Preisanstiegen für Düngemittel zum Einsatz kommen können. Auch will sie die Kennzeichnung von fairen Preisen und kurzen Lieferketten klarer definieren. Die Vorschläge zielen darauf ab, Landwirte besser vor unfairen Bedingungen und Preisschwankungen zu schützen.
Die Initiative kommt vor dem Hintergrund zahlreicher Bauernproteste in mehreren Ländern. Die Landwirte hatten dabei ihrer Unzufriedenheit über steigende Kosten, Bürokratie und unfaire Marktbedingungen Ausdruck verliehen. Hansen rechnet mit einer Einigung der EU-Staaten innerhalb von sechs Monaten. Großen Widerstand gegen die Maßnahmen erwartet der Agrarkommissar nicht.
EIB gewährt Milliardenkredite
Die EU-Kommission erhöht darüber hinaus die Grenze für sogenannte De-minimis-Beihilfen von bisher maximal 25.000 Euro auf künftig 50.000 Euro innerhalb von drei Jahren. Mit der Anhebung soll die hohe Inflation der vergangenen Jahre ausgeglichen werden. Die neuen Regeln sollen bis Ende 2032 gelten.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt zusätzlich Kredite in Höhe von drei Milliarden Euro bereit. Ein Teil der Darlehen ist für Junglandwirte und neue Landwirte vorgesehen. Die EIB will außerdem gezielt Landwirtinnen sowie grüne Investitionen unterstützen und neue Formen der landwirtschaftlichen Versicherung entwickeln.