Urteil Firmen haften im Fipronil-Skandal

Drei Jahre nach dem europaweiten Skandal um die Verseuchung von Hühnereiern hat ein niederländisches Gericht entschieden, dass zwei Reinigungsfirmen als Verursacher haftbar gemacht werden können. Es geht um einen Millionenschaden, auch bei deutschen Unternehmen.

Freitag, 22. Mai 2020 - Hersteller
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Betroffene Unternehmen hätten ein Anrecht auf Schadenersatz, urteilte das Gericht in Arnheim. Es sei hinreichend bewiesen worden, dass die Eigentümer der beiden Reinigungsfirmen wissentlich in Hühnerställen ein Mittel zur Bekämpfung der Blutlaus verwendet haben, das mit dem in der Tierhaltung verbotenen Insektizid Fipronil versetzt war. 

Über die genaue Höhe der Schadenersatzansprüche will das Gericht in einem separaten Verfahren entscheiden. Der niederländische Bauernverband hatte 2017 den Verlust allein für die Geflügelhalter auf mindestens 150 Millionen Euro geschätzt. Geklagt hatten rund 120 Unternehmen. 

Fipronil war in mindestens 45 Ländern in Eiern aufgetaucht, auch in Deutschland und den meisten anderen EU-Staaten. Nach der Entdeckung mussten Millionen von Eiern aus Geschäften entfernt und vernichtet werden. 

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