Plastikmüll Verpackungsregister gestartet

Vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist das Verpackungsregister LUCID online gegangen. Alle, die verpackte Waren für den privaten Endverbraucher in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen, müssen dort bis zum 1. Januar 2019 registriert sein. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (Foto): „Wir produzieren in Deutschland zu viel Plastikmüll. Das wollen wir ändern, indem wir überflüssiges Plastik vermeiden und dafür sorgen, dass Verpackungen klüger und ökologischer gestaltet werden.“

Freitag, 07. September 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Pressegespräch mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Bildquelle: BMU/Sascha Hilgers

Der Handel begrüßt LUCID. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet den Start als wichtigen Meilenstein für höhereRecyclingquoten und ein zukunftsfähiges Duales System. „Das ist eine gute Nachricht für das Recyclingsystem in Deutschland“, erklärt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. „Wer künftig systempflichtige Verpackungen in Verkehr bringt, muss auch dafür bezahlen. Damit machen wir das Duale System fit für die Zukunft und sorgen für mehr Recycling in Deutschland.“

Die Registrierung ist ab jetzt möglich. Damit wird für jeden erkennbar, ob ein Hersteller seine Produktverantwortung für seine Verpackungen ernst nimmt. Hersteller, die nicht registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr verkaufen. „Das, was wir nicht vermeiden können, muss mehr als bisher recycelt werden“, betont die Ministerin weiter. „Mit dem Verpackungsgesetz setzen wir höhere Recyclingquoten. Außerdem sorgen wir dafür, dass mehr Transparenz in Sammlung und Recycling der Verpackungsabfälle kommt. Die Zentrale Stelle und das neue Verpackungsregister LUCID tragen dazu bei, dass die Kosten künftig fair auf alle Verursacher verteilt werden. Manche Produzenten, die sich bisher vor ihrer Verantwortung gedrückt haben, werden sich dann womöglich zum ersten Mal Gedanken machen müssen, wie sie sparsamer und ökologischer verpacken können.“

Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat viele Aufgaben bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes zentralisiert und sorgt so für mehr Effizienz. Nach der Veröffentlichung einer Orientierungshilfe zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen und der Konkretisierung der Pflichten durch den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen folgt nun der Start des Verpackungsregisters LUCID. Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: „Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen.

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