EU-Kommission Bauern besser vor Handel schützen

Landwirte und Kleinbauern in Europa müssen nach dem Willen der EU-Kommission besser vor unfairer Behandlung durch große Handelskonzerne geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag legte die Behörde in Brüssel vor. Der Handel wehrt sich: „Unfaire Handelspraktiken sind schon heute verboten, entsprechendes Fehlverhalten wird in Deutschland sehr effektiv sanktioniert. Wir brauchen hierzulande keine zusätzlichen Vorschriften in diesem Bereich“, sagte etwa der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth (Foto).

Donnerstag, 12. April 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Santiago Engelhardt

Nach dem Willen der EU sollten Last-Minute-Stornierungen bei verderblichen Produkten untersagt werden. Auch deutlich verspätete Zahlungen sollen demnach nicht mehr erlaubt sein. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Plänen noch zustimmen.

Kleine Betriebe und Höfe werden aus Sicht der EU-Kommission in Europa bei Verhandlungen zu oft von großen Abnehmern, Händlern und Supermarktketten benachteiligt. So werden etwa Verträge nachträglich einseitig geändert oder Bestellungen kurzfristig storniert. Für Landwirte in Europa entstehen dadurch Schätzungen zufolge Schäden in Höhe von knapp elf Milliarden Euro pro Jahr. Chancen, dagegen effektiv vorzugehen, gibt es nicht überall. In rund 20 EU-Staaten gibt es bereits nationale Regeln, sie unterscheiden sich aber zum Teil deutlich voneinander.

Im Einzelnen will die EU-Kommission nun außerdem, dass einige Handelspraktiken nur dann erlaubt sind, wenn beide Seiten ihnen vorher klar zugestimmt haben: Dazu gehört, dass Käufer nicht verkaufte Lebensmittel an einen Lieferanten zurückschicken oder dass Lieferanten für die Werbung oder die Vermarktung von Lebensmitteln, die der Käufer verkauft, zahlen sollen. Die Regeln sollen für kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro gelten.

Von Unternehmensseite kam deutliche Kritik an den Vorschlägen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnete sie als „schädlich“ und „überflüssig“. „Allein, weil ein Handelsunternehmen groß ist, verfügt es nicht automatisch über eine einseitige Marktmacht, und es verhält sich erst recht nicht per se unfair“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wenn die Händler nicht mehr so effektiv mit den Herstellern verhandeln könnten, belaste das am Ende die Verbraucher mit möglicherweise steigenden Preisen.

Der Markenverband bestätigt zwar unfaire Methoden im Handel, sieht den Lösungsansatz der EU-Kommission aber kritisch. „Unfaire Handelspraktiken sind in den Wertschöpfungsketten der Konsumgüter ein verbreitetes Phänomen“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Köhler.

„Der Bekämpfung dieser Praktiken trägt der Entwurf weder von den betroffenen Verhaltensweisen her, den abgedeckten Produktsegmenten noch den geschützten Unternehmen Rechnung. So schützt man weder die Vertragsfreiheit noch den Wettbewerb selbst, sondern verzerrt und gefährdet beides.“

Dem Deutschen Bauernverband gehen die Pläne aus Brüssel hingegen nicht weit genug. „Dieser Vorschlag ist ein wichtiger erster Schritt gegen unfaire Praktiken im Lebensmittelhandel“, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied. „Diese Regeln müssen für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und wirksam von den Kartellbehörden durchgesetzt werden.“

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