Das verkündete das Oberlandesgericht in München am Donnerstag . Bei der Auseinandersetzung geht es um ein Bauteil in bestimmten Nespresso-Maschinen, das sich die ECC beim Patentamt hat schützen lassen. Die betroffenen Geräte sind nach Angaben des Unternehmens seit etwa einem Jahr nicht mehr im deutschen Handel erhältlich.
In erster Instanz gab das Landgericht München der ECC Recht – Nespresso ging daraufhin in Berufung. Aufgrund von geänderten Anträgen der Vertreter von ECC erbaten die Anwälte von Nespresso am Donnerstag eine Frist, um Stellung zu nehmen. Gegebenenfalls wird dann noch einmal nachverhandelt, bevor die Entscheidung verkündet wird.