Glyphosat EU-Kommission verlängert Zulassung

Nach langem Hin und Her gibt es eine Entscheidung: Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleibt in Europa erlaubt. Erst einmal jedenfalls. Das enttäuscht Umweltschützer und Industrie gleichermaßen.

Donnerstag, 30. Juni 2016 - Hersteller
LEBENSMITTEL PRAXIS

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat bleibt in Europa für die nächsten 18 Monate zugelassen. Einen Tag vor Ablauf der geltenden Zulassung am 30. Juni 2016 hat die EU-Kommission die weitere Verwendung im Alleingang genehmigt. Bis spätestens Ende 2017 soll die europäische Chemikalienagentur ECHA ihre Bewertung vorlegen. Auf dieser Grundlage soll dann erneut entschieden werden.

Der Entscheidung der EU-Kommission ist eine monatelange Auseinandersetzung im zuständigen Agrarausschuss vorausgegangen. Die nationalen Vertreter konnten über Monate hinweg nicht die nötige Mehrheit für eine Verlängerung der aktuellen Genehmigung oder eine Neuzulassung erreichen, unter anderen wegen der Enthaltung Deutschlands. Während Kanzlerin Angela Merkel und die Unionsparteien für die weitere Zulassung plädierten, lehnten die SPD-Minister dies unter Verweis auf mögliche Gesundheitsgefahren ab. „Die Mitgliedsstaaten waren nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen“, kommentierte ein Sprecher der Kommission.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kritisierte die Verlängerung der Genehmigung. Die EU-Kommission habe das Vorsorgeprinzip missachtet, erklärte die Ministerin. „Immerhin geht es bei Glyphosat um die Frage, ob dieser Wirkstoff krebserzeugend ist“, betonte Hendricks. Ihr Ministerium und andere SPD-geführte Ressorts hätten dazu beigetragen, „dass die Verlängerung für Glyphosat für höchstens 18 Monate statt 15 Jahre erteilt wird“. Der Industrieverband Agrar (IVA), der Pestizid- und Düngemittelhersteller vertritt, nannte die Verlängerung der aktuellen Zulassung bis längstens Ende 2017 eine unbefriedigende Zwischenlösung. Stattdessen sei eine Genehmigung für 15 Jahre erforderlich.

Die Branchenvereinigung Zentralverband Gartenbau (ZVG) klagte über „politischen Druck von Interessenvertretern und Nichtregierungsorganisationen“. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) beklagte seinerseits, die EU-Kommission und die Vertreter der meisten EU-Staaten hätten sich „offenkundig von den Interessen der Agrarindustrie leiten lassen“.

Bis zum Beweis der Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt habe Glyphosat verboten werden sollen, forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Bei Glyphosat handelt es sich genau genommen um eine Substanz, die in Unkrautvernichtungsmitteln zum Einsatz kommt. Für die Genehmigung konkreter Produkte, in denen Glyphosat enthalten ist, sind die EU-Staaten zuständig. Die Brüsseler Behörde legt den Staaten auch nahe, bestimmte Beistoffe (POE-Tallowamine) für Glyphosat-Produkte zu verbieten, die Menschen schaden könnten. Diese Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch die Pflanzen. Zudem soll Glyphosat in öffentlichen Parks, Spielplätzen und Gärten möglichst wenig zum Einsatz kommen. Solche Ratschläge sind für die Staaten allerdings nicht bindend.

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