Die Gewerkschaft Verdi geht juristisch gegen das bayerische Ladenschlussgesetz vor und hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Damit läuft neben der bereits seit Januar anhängigen Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein zweites Verfahren gegen das vor gut einem Jahr verabschiedete Gesetz.
Verdi will nach eigenen Angaben alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Landesleiterin Luise Klemens spricht von einem „Generalangriff auf die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel“ und kritisiert eine Schwächung des Arbeitnehmerschutzes. Thomas Gürlebeck, Landesfachbereichsleiter Handel, wirft der Staatsregierung vor, zugunsten der Handelskonzerne und zulasten der Beschäftigten zu handeln.
Das bayerische Ladenschlussgesetz gilt trotz der Reform im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern weiterhin als restriktiv. Geschäfte müssen werktags spätestens um 20 Uhr schließen. Neu ist unter anderem, dass personallose Automatensupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche an sieben Tagen pro Woche öffnen dürfen. Zudem dürfen in Ausflugs-, Kur- und Wallfahrtsorten Lebensmittel sowie touristisch relevante Waren an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr verkauft werden.
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) weist die Vorwürfe zurück. Das Ladenschlussgesetz sei ein „mit allen Sozialpartnern wohl austarierter Kompromiss“. Von einem Generalangriff auf den Einzelhandel und seine Beschäftigten zu sprechen, halte sie für unangemessen.
