Schleswig-Holstein erlaubt personallosen Supermärkten und Hofläden ab sofort die Sonntagsöffnung. Eine entsprechende Änderung des Ladenöffnungsgesetzes trat am Mittwoch in Kraft, wie das Wirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Ziel der Neuregelung ist eine bessere Nahversorgung im ländlichen Raum.
Verkaufsfläche von maximal 350 Quadratmetern
Die neue Regelung gilt für Supermärkte ohne Personal in Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern. Diese dürfen nun ganzjährig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche 350 Quadratmeter nicht überschreitet. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums existieren in Schleswig-Holstein derzeit rund 15 solcher Märkte. Auch sogenannte Markttreffs könnten den Angaben zufolge von der Regelung profitieren.
Darüber hinaus dürfen landesweit auch Hofläden sonntags öffnen, wenn sie zu mindestens 90 Prozent eigene landwirtschaftliche Erzeugnisse verkaufen. In Gemeinden mit bis zu 2.500 Einwohnern entfällt diese Sortimentsbeschränkung.
Minister Madsen: Endlich Rechtssicherheit
Der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen von der CDU verwies darauf, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung des Bundeslandes im ländlichen Raum leben. „Mit unserer Neuregelung tragen wir gerade hier zu einer besseren Grundversorgung und damit zu einer größeren Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei“, so der Minister. Die Gesetzesänderung schaffe nun „endlich Rechtssicherheit“, so Madsen. Der Landtag hatte die Änderung Anfang Mai beschlossen.