Nach Erkenntnissen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes werden auf Online-Marktplätzen Produkte verkauft, die nicht den europäischen Regeln entsprechen oder die sogar nachweislich gefährlich sind. Verbandsvorständin Ramona Pop fordert: Die Europäische Kommission müsse dafür sorgen, dass Betreiber von Online-Marktplätzen mehr Verantwortung für die Produkte übernähmen, die auf ihren Seiten verkauft würden. Produkte, die als unsicher eingestuft sind, dürften nicht zum Kauf angeboten werden.
Auch Produkte mit Sicherheitswarnungen werden verkauft
Ramona Pop erläutert: „Beim Online-Shopping verlassen sich Verbraucher darauf, dass die Produkte, die sie kaufen können, sicher sind. Die Realität sieht aber anders aus. Auch Produkte, für die es bereits offizielle Sicherheitswarnungen gibt, werden online verkauft.“ Zum Beispiel hätten die Verbraucherschützer ein mit Blei verseuchtes Kuscheltier gefunden, das online angeboten worden sei, obwohl bereits seit fast drei Jahren eine Warnung vorgelegen habe.
Die Europäische Kommission muss hier nach Auffassung der Verbraucherschützerin nachbessern: Plattformbetreiber sollten alle Angebote mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen, bevor die Produkte online gehen. Unsichere Produkte dürften gar nicht erst zum Verkauf angeboten werden. Auch die Produkte, die bereits online seien, müssten regelmäßiger überprüft werden als bislang.
Lückenhafte Safety-Gate-Prüfung
Betreiber von Online-Marktplätzen sind verpflichtet, rechtswidrige Produkte von ihrer Plattform zu löschen. Alle gelöschten Inhalte müssen in der DSA-Transparenzdatenbank veröffentlicht werden – mit dem Ziel, das Handeln der Plattformen nachvollziehbar zu machen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich in einer Untersuchung die Datenbankeinträge genauer angeschaut. Im November 2025 haben die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland EU-weit insgesamt fast 70 Millionen Angebote entfernt. Das zeigt die Masse an Angeboten, die online gestellt wird, obwohl sie gegen Gesetze oder Plattformregeln verstoßen.
Die EU schreibt Online-Marktplätzen vor, ihre Angebote stichprobenartig mit den Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abzugleichen. Doch in der Praxis genügt es nach Darstellung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, wenn die Prüfung erst nach der Veröffentlichung eines Angebots erfolgt. Diese lückenhafte Prüfung führe dazu, dass auch Produkte zum Kauf angeboten würden, für die bereits eine Warnmeldung öffentlich sei. Zudem gibt es laut Ramona Pop keine klaren Regeln, wie häufig der Abgleich mit dem Safety Gate stattfinden muss.
Datenbank ohne Informationen zum gelöschten Inhalt
„Eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus. Kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug werden weiterhin jeden Tag verkauft. Die Europäische Kommission muss endlich wirksame Maßnahmen einführen“, so Pop.
Von den knapp 70 Millionen gelöschten Produkten haben die Plattformen bei fast 30 Millionen angegeben, ein unsicheres oder verbotenes Produkt entfernt zu haben. Die anderen fast 40 Millionen verstießen anderweitig gegen die Geschäftsbedingungen der Plattformen.
Bei den unsicheren oder verbotenen Produkten wurde lediglich bei 759 Meldungen auf eine konkrete Warnung im Safety Gate verwiesen. Auch fehlen in der Transparenzdatenbank grundsätzlich Informationen zum gelöschten Inhalt. Dadurch bleibt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes eunklar, ob das Produkt auf anderen Plattformen weiter angeboten wird.
Datenbank mit 3,6 Milliarden Moderationsentscheidungen
„Die Masse an Löschmeldungen zeigt, dass Plattformen durchaus in der Lage sind, unsichere Produkte ausfindig zu machen und diese zu entfernen. Allerdings liefern sie immer wieder unzureichende Angaben zu ihren Entscheidungen. Die Europäische Kommission muss klare Regeln für die Datenangabe aufstellen, sonst bleibt die Transparenzdatenbank ein Datenfriedhof“, sagt Pop.
Seit dem Jahr 2023 müssen Online-Plattformen in der Europäischen Union ihre Inhaltsmoderationsentscheidungen in die öffentliche DSA-Transparenzdatenbank eintragen. Sie soll den Umgang der Plattform mit illegalen Inhalten nachvollziehbar machen und die öffentliche Kontrolle unterstützen. Aktuell beinhaltet die Datenbank mehr als 3,6 Milliarden Moderationsentscheidungen zu Themen wie Hatespeech, gefährlichen Produkten, Betrug und vielen mehr.
Analyse von 68,24 Millionen Moderationsentscheidungen
Die empirische Auswertung basiert auf den „Statements of Reason“, den begründeten Moderationsentscheidungen, die von den fünf meistbesuchten Online-Marktplätzen in Deutschland (Amazon, eBay, Temu, Otto, AliExpress) zwischen dem 1. und 30. November 2025 mit Bezug zum EU-Wirtschaftsraum in die DSA-Transparenzdatenbank gemeldet wurden.
Berücksichtigt wurden ausschließlich Fälle, die im Zuge automatisierter Verfahren entdeckt wurden und sich entweder auf die Kategorie „Unsichere, nicht konforme oder verbotene Produkte“ oder auf die Kategorie „Sonstiger Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen der Plattform“ bezogen. Insgesamt umfasst die Analyse 68,24 Millionen Moderationsentscheidungen.