Der Verbraucherzentrale-Bundesverband ist mit seiner Klage gegen App-Rabatte des Discounters Penny vor dem Oberlandesgericht Hamm gescheitert. Der 13. Zivilsenat wies die Unterlassungsklage ab, wie das Gericht mitteilte (Aktenzeichen I-13 UKl 7/25). Es ist bereits die zweite Niederlage der Verbraucherschützer in dieser Sache innerhalb kurzer Zeit.
Revision gegen Urteil zugelassen
Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Diesen Preisnachlass erhielten allerdings nur Kunden, die sich in der Penny-App registriert hatten. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, weil sie Smartphones oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Den Richtern fehlten laut einem Gerichtssprecher ausreichende Belege für eine Diskriminierung. Aus den eingereichten Unterlagen gehe lediglich hervor, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Allerdings ließ der Senat die Revision zu. Legt der Verband dieses Rechtsmittel ein, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Verbraucherzentrale klagt auch gegen Lidl
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband erklärte: „Selbstverständlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Positiv ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Hamm die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat.“ Der Verband wolle nun die Urteilsgründe prüfen und dann über eine Revision entscheiden.
Bereits im März hatte das Oberlandesgericht Bamberg eine ähnliche Klage des Verbands gegen den Discounter Netto wegen dessen App-Rabatten abgewiesen – damals ohne Zulassung der Revision.
Zudem geht der Verbraucherzentrale-Bundesverband auch gegen Lidl vor. Der erste Verhandlungstermin in diesem Verfahren ist den Angaben zufolge für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentrieren sich die Verbraucherschützer zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, so die Begründung.