Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat bei einer Marktstichprobe von Lebensmitteln zahlreiche Unterfüllungen festgestellt. Von 736 untersuchten Produkten aus sieben Warengruppen enthielten 57 Produkte weniger Inhalt als auf der Verpackung angegeben, wie die Verbraucherschützer mitteilten. Das entspricht einem Anteil von 7,7 Prozent.
Besonders auffällig waren Kaffeebohnen: Von 46 geprüften Ein-Kilogramm-Packungen wiesen 44 Packungen eine Unterfüllung auf. „Von 46 geprüften Ein-Kilogramm-Packungen wiesen 44 Packungen eine Unterfüllung auf – das sind über 95 Prozent“, hieß es in der Mitteilung. Nur zwei Packungen enthielten mehr Inhalt als angegeben. Auch bei Mehl und Kartoffeln stellten die Verbraucherschützer häufig zu geringe Füllmengen fest. Bei frischen Heidelbeeren, ganzen Mandeln und Frischkäse fanden sie dagegen die angegebene Menge.
„Bei vielen Lebensmitteln stimmen die Angaben, doch in einzelnen Warengruppen sehen wir klare Probleme“, zitierte die Verbraucherzentrale Alexander Heinrich, Referent bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, in der Mitteilung. Gewisse Abweichungen bei der Füllmenge sind gesetzlich zwar erlaubt. Unterfüllungen sind aber nur dann zulässig, wenn diese durch überfüllte Packungen derselben Charge ausgeglichen werden. In den Stichproben war dies bei den Kaffeebohnen nicht der Fall.
Verbraucherzentrale fordert Mindestfüllmenge für jede Packung
Die Verbraucherschützer fordern, dass jede Packung mindestens die auf der Verpackung genannte Nennfüllmenge enthalten muss. Sie empfehlen Verbrauchern, beim Kauf beschädigte Verpackungen zu meiden. Bei Mehl könnte unsachgemäße Lagerung dazu führen, dass Mehl aus der Packung rieselt. Um zu überprüfen, ob die angegebene Menge enthalten ist, sollten Verbraucher die geeichten Waagen im Supermarkt nutzen. Küchenwaagen zu Hause seien dafür meist ungeeignet.
Verbraucher können sich bei deutlichen Abweichungen direkt an die Hersteller wenden oder eine Beschwerde beim zuständigen Landeseichamt aufgeben, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.
