Gesetz über Digitaldienste Amazon scheitert mit Klage gegen verschärfte EU-Regeln

Das EU-Gericht weist die Klage von Amazon gegen die Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ ab. Der Konzern muss nun strengere Vorgaben beim Datenschutz und bei Werbeanzeigen erfüllen. Amazon hatte argumentiert, kein Informationsdienst zu sein, sondern ein Händler für Verbraucherartikel.

Mittwoch, 19. November 2025, 14:17 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Amazon gilt in der EU als „sehr große Online-Plattform“ und ist damit besonderen Regeln unterworfen. Das hat das EU-Gericht bestätigt. Bildquelle: Unsplash/Christian Wiediger

Amazon muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union als sehr große Online-Plattform verschärfte Regeln in der EU beachten. Das Gericht in Luxemburg wies eine Klage des weltgrößten Online-Händlers gegen die entsprechende Einstufung durch die EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste ab. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Die Richter sehen durch die Vorgaben zwar unter anderem einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit, da sie erhebliche Kosten verursachen. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt durch das Ziel der EU, systemische Risiken zu verhindern, so das Gericht.

Der US-Konzern hatte argumentiert, dass er nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die Regeln geschaffen wurden. Das Gesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten – nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon. Außerdem sei Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten benachteiligt, die nicht unter das Gesetz fallen, hatte das Unternehmen vorgebracht. „Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler“, zitierte die Nachrichtenagentur dpa aus der Klageschrift.

Amazon wehrt sich gegen Pflichten bei Empfehlungen und Werbung

Zu den Pflichten, gegen die Amazon sich gewehrt hatte, gehört eine Einschränkung bei Empfehlungen für Nutzer auf ihrer Seite. Sehr große Online-Plattformen müssen nach dem Gesetz dabei mindestens eine Option anbieten, die nicht auf personalisierten Daten basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Verzeichnis für Werbeanzeigen führen, wie es die Regeln vorgeben.

Mit dem Gesetz über digitale Dienste will die EU Menschen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Für Dienste mit durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten verschärfte Vorgaben wie eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten. Der deutsche Modehändler Zalando war im September mit einer Klage gegen die Einstufung vor dem EU-Gericht ebenfalls gescheitert. Der Konzern kündigte an, die Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.

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