Der Lebensmittelhändler Rewe muss seine Rabatt-Werbung in der Kunden-App ändern. Das Landgericht Köln untersagte der Supermarktkette, mit Bonus-Coupons zu werben, ohne den Gesamtpreis des jeweiligen Produkts anzugeben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Konkret ging es um Werbung für Produkte wie Weintrauben und Sekt. Nutzer der Rewe-App können sich beim Kauf bestimmter Artikel einen Bonus-Coupon sichern, den sie später einlösen dürfen. Die App zeigte neben den Produkten zwar den Bonus an, nicht aber den Preis. Die Verbraucherschützer hielten diese Darstellung für irreführend. Kunden erführen den Preis erst im Geschäft, argumentierte die Verbraucherzentrale. Ohne Kenntnis des Preises könnten Verbraucher keine informierte Kaufentscheidung treffen. Zudem könnten sie nicht abschätzen, ob der Verkaufspreis zuvor angehoben wurde.
Rewe reagierte zurückhaltend auf das Urteil. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig“, zitierte das Unternehmen in der Mitteilung. Auf dieser Basis werde man die nötigen Schritte ableiten.
Verbraucherschützer klagen gegen mehrere Händler
Treue-Apps von Lebensmittelhändlern beschäftigten zuletzt mehrfach die Gerichte. Im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht nun vor den Bundesgerichtshof. Penny und Netto unterlagen in anderen Fällen. Der Tenor der Richter: Wer mit Rabatten wirbt, muss klar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Eine Klage gegen Edeka Südwest ist noch offen. Auch dort bemängeln Verbraucherschützer, dass Treuepunkte ohne Angabe des Gesamtpreises beworben wurden.
Laut dem Marktforscher NIQ nutzen 65 Prozent der Haushalte in Deutschland mindestens eine Treue-App. Am häufigsten lösen Kunden Coupons ein. Diese motivieren laut NIQ mehr als die Hälfte der Verbraucher, mehr einzukaufen. Die Preisgabe persönlicher Daten bereitet vielen jedoch Probleme. Eine Untersuchung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zeigt: Nur ein Drittel gibt bereitwillig Daten preis, knapp 43 Prozent lehnen dies ab.
