Der Discounter Aldi Süd hat einen juristischen Erfolg im Streit um seine Dubai-Schokolade errungen. Das Landgericht Köln sieht in der Bezeichnung keine Irreführung der Verbraucher mehr – auch wenn das Produkt in der Türkei und nicht in Dubai hergestellt wird. Die 4. Handelskammer hob damit eine frühere Entscheidung einer anderen Kammer auf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Richter der Handelskammer begründeten ihre Entscheidung damit, dass Verbraucher bei Dubai-Schokolade inzwischen von einer bestimmten Rezeptur ausgehen und nicht von einem in Dubai hergestellten Produkt. Auch die Verpackung der bei Aldi Süd angebotenen Schokolade habe keine irreführende Gestaltung aufgewiesen.
Ein Süßwarenimporteur hatte gegen den Discounter geklagt, nachdem dieser ab Dezember die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ in seinen Filialen angeboten hatte. Der Kläger störte sich daran, dass die Schokolade in der Türkei produziert wurde, wie auf der Rückseite der Verpackung angegeben war. Eine andere Kammer des Landgerichts Köln hatte im Januar noch entschieden, dieser Hinweis reiche nicht aus und führe Verbraucher in die Irre. Aldi Süd legte dagegen Widerspruch ein.
Aldi Süd prüft Rückkehr ins Sortiment
Der Discounter begrüßt die neue Entscheidung. Den Verbrauchern sei längst klar, dass der Begriff Dubai-Schokolade für ein Produkt mit Pistazien-Kadayif-Füllung stehe und nicht zwingend für eine Herkunftsbezeichnung, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. Ob die Schokolade, die Aldi Süd wegen des Rechtsstreits vorsorglich aus dem Verkauf genommen hatte, wieder in die Regale kommt, ist nach Angaben des Unternehmens noch offen.
Der juristische Streit um die Dubai-Schokolade beschäftigt seit Wochen mehrere deutsche Gerichte – mit unterschiedlichen Ergebnissen. So wies das Landgericht Frankfurt einen Unterlassungsantrag des gleichen Importeurs gegen den Discounter Lidl von vornherein zurück.