Verbrauchertäuschung Lidl gewinnt Rechtsstreit um Dubai-Schokolade

Das Landgericht Frankfurt erlaubt Lidl den weiteren Verkauf seiner Dubai-Schokolade. Anders als bei Aldi Süd sehen die Richter keine Gefahr der Verbrauchertäuschung. Der Begriff Dubai habe sich bei Schokolade zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt.

Mittwoch, 22. Januar 2025, 13:49 Uhr
Manuel Glasfort (mit dpa)
Artikelbild Lidl gewinnt Rechtsstreit um Dubai-Schokolade
Um die Dubai-Schokolade war nicht nur ein regelrechter Hype entbrannt, sondern auch ein juristischer Konflikt. Bildquelle: Getty Images

Lidl darf seine Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen. Das Landgericht Frankfurt wies einen Unterlassungsantrag gegen den Discounter zurück, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Anders als beim Konkurrenten Aldi Süd, dem der Verkauf seiner Dubai-Schokolade kürzlich verboten wurde, sehen die Richter bei der Lidl-Variante keine Gefahr der Verbrauchertäuschung.

Der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers hatte gegen den Verkauf der Lidl-Schokolade geklagt. Wilmers vertreibt in Deutschland Schokolade der Marke Fex, die in Dubai hergestellt wird. Der Unternehmer argumentierte, dass Dubai-Schokolade auch tatsächlich aus Dubai stammen müsse. Mit dieser Argumentation war er zuvor erfolgreich gegen Aldi Süd vorgegangen. Das Landgericht Köln hatte dem Discounter daraufhin den weiteren Verkauf seiner Dubai-Schokolade untersagt.

Die Frankfurter Richter kamen jedoch zu einer anderen Einschätzung. Der Begriff „Dubai“ habe sich bei Schokolade zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt, heißt es in dem Beschluss. Verbraucher gingen bei der Lidl-Schokolade nicht zwangsläufig davon aus, dass die Zutaten aus Dubai stammten oder das Produkt dort hergestellt worden sei. Die Richter verwiesen dabei auch auf die Aufmachung der Schokolade und die Herkunftsbezeichnung „mit Schokolade, Pistazien und Kadayif aus EU-/Nicht-EU“.

Richter widersprechen Kölner Urteil

Die Frankfurter Richter distanzierten sich in ihrer Begründung ausdrücklich von der Entscheidung des Landgerichts Köln im Fall Aldi Süd. Anders als bei der Aldi-Schokolade fehlten bei der Lidl-Variante Gestaltungsmerkmale, die auf eine Herkunft aus Dubai hindeuteten. Zudem weise die Lidl-Werbung auf eine „Qualitäts-Eigenmarke“ hin. Dies spreche gegen den Eindruck, das Produkt stamme aus Dubai.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Süßwarenimporteur Wilmers prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde gegen den Beschluss.

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