Die Reallöhne in Deutschland sind im Jahr 2024 so stark gestiegen wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2008. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts nahmen die Reallöhne um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Die Nominallöhne stiegen um 5,4 Prozent, während die Verbraucherpreise nur um 2,2 Prozent zulegten.
Nominallöhne der Frauen stiegen stärker
Den stärksten Nominallohnanstieg verzeichnete die Branche Information und Kommunikation mit einem Plus von 6,9 Prozent. Im Gesundheits- und Sozialwesen sowie bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen stiegen die Nominallöhne um jeweils 6,5 Prozent. Die geringsten Zuwächse gab es im Grundstücks- und Wohnungswesen sowie bei freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit jeweils 4,1 Prozent.
Bei den Vollzeitbeschäftigten stiegen die Nominallöhne von Frauen mit 5,8 Prozent stärker als die von Männern mit 5,3 Prozent. Dies trug nach Angaben der Statistiker dazu bei, dass sich der Gender Pay Gap von 18 auf 16 Prozent verringerte. Es handelt sich um den unbereinigten Gender Pay Gap, der Unterschiede in Qualifikation, Arbeitsumfang und weitere Faktoren nicht berücksichtigt.
Trend setzte sich im vierten Quartal fort
Auch im vierten Quartal 2024 setzte sich der positive Trend fort. Die Reallöhne legten um 2,5 Prozent zu. Die Nominallöhne stiegen um 4,8 Prozent, während die Verbraucherpreise um 2,3 Prozent zunahmen. Das Statistische Bundesamt führt die starke Reallohnentwicklung im Jahr 2024 auf die schwächere Inflation, die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien sowie die in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen zurück.
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.