Lebensmittelrecht Aldi Süd wehrt sich gegen Verkaufsverbot von Dubai-Schokolade

Das Landgericht Köln hat Aldi Süd den Verkauf seiner Dubai-Schokolade untersagt. Der Discounter hat nun Widerspruch eingelegt. Ein ähnlicher Fall bei Lidl ging anders aus – das Landgericht Frankfurt erlaubte den weiteren Verkauf.

Donnerstag, 23. Januar 2025, 09:37 Uhr
Manuel Glasfort
Dubai-Schokolade ist mit Pistazziencreme gefüllt und hat einen regelrechten Hype ausgelöst. Bildquelle: Getty Images

Aldi Süd hat Widerspruch gegen das Verkaufsverbot seiner Dubai-Schokolade eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Discounters mit. Das Landgericht Köln hatte dem Unternehmen den Verkauf der Schokolade kürzlich per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein Produkt in Deutschland nur dann als Dubai-Schokolade bezeichnet werden dürfe, wenn es in Dubai hergestellt wurde oder einen sonstigen geografischen Bezug zu Dubai habe. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher, hieß es in dem Beschluss.

Die Klage hatte der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers eingereicht. Das Unternehmen verkauft in Deutschland Schokolade der Marke Fex, die in Dubai hergestellt wird. Wilmers war mit einer ähnlichen Klage gegen den Discounter Lidl allerdings erfolglos. Das Landgericht Frankfurt wies in dieser Woche einen Unterlassungsantrag gegen Lidl zurück. Der Discounter darf seine Dubai-Schokolade weiter verkaufen.

Die Frankfurter Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass sie der Argumentation des Landgerichts Köln nicht vollständig folgen könnten. Bei der Aufmachung der Lidl-Schokolade würden Kunden nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass das gesamte Produkt in Dubai hergestellt worden sei. Gestaltungsmerkmale, die darauf hinwiesen, fehlten, urteilten die Richter.

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