Sachsen-Anhalt erlaubt vollautomatisierten Lebensmittelgeschäften die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden. Darauf weist Wirtschaftsminister Sven Schulze (Foto) hin. Die Regelung soll die Nahversorgung in ländlichen Gebieten stärken.
Kunden benötigen spezielle Karte für den Zutritt
Wie Minister Schulze ausführt, darf an den Sonn- und Feiertagen kein Personal zum Nachfüllen der Verkaufsregale eingesetzt werden. Außerdem benötigen die Kunden eine spezielle Karte für den Zutritt zu den Geschäften.
„Die Öffnung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität auf dem Land zu sichern und gleichzeitig neue digitale Lösungen zu nutzen“, so Schulze.
Wirtschaftsminister Schulze plant Gesetzesänderung
Das Wirtschaftsministerium will mit dem Erlass innovative Versorgungskonzepte fördern. Schulze kündigt darüber hinaus Gespräche im Landtag über eine mögliche Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes an. In den kommenden Monaten solle darüber gesprochen werden, welche weiteren Möglichkeiten eine Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes eröffnen würde.