Darüber könnten dann Verstöße direkt an die jeweiligen Landesbehörden gemeldet werden, also in der Regel an die Umweltministerien der Länder, heißt es. Viola Wohlgemuth, Greenpeace-Expertin für Kreislaufwirtschaft, kritisierte, dass fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes teilweise noch keine Zuständigkeiten für die Umsetzung geklärt seien. Auf Basis von Testkäufen in der Gastronomie hatte Greenpeace zum Jahresbeginn bemängelt, dass viele Betriebe die Vorgaben nicht einhielten.
So würden in dem neuen Portal die Daten der Geschäfte hinterlegt, die den Regeln aus Sicht der Meldenden nicht nachkommen, sowie die Art von Verstößen und die persönlichen Daten der Meldenden. Mit eingegebener Postleitzahl werde der Hinweis dann per Mail an die jeweilige Landesbehörde geschickt. „Im Idealfall sollten nun Ordnungsbeamte der Kommune vor Ort prüfen, ob die Verstöße weiterhin bestehen und dann ermahnen, sie zu beenden“, so die Organisation. Beim Anhalten der Verstöße, nach weiteren Verwarnungen, könnten die Behörden dann Bußgelder verhängen.
Seit dem 1. Januar gilt die Mehrwegangebotspflicht. Danach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ihre Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein als das in der Einwegverpackung. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.