Klimaneutralität Ökosiegel ist nicht irreführend

Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ in Werbeaussagen von Unternehmen bestätigt. Mit ihrem Urteil entkräften die Richter auch jene Kritik, die sich gegen die grundsätzliche Aussagekraft entsprechender Ökosiegel stellt.

Dienstag, 19. Juli 2022 - Handel
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Das Urteil (Az.: 6 U 46/21) gilt als richtungsweisend und erkennt an, dass vor allem an Umweltaussagen interessierte Verbraucher durchaus Wissen und Verständnis darüber haben, was Klimaneutralität bedeutet. Anders als in dem nicht klar definierten Begriff „umweltfreundlich“ stecke in dem Begriff „klimaneutral“ eine klare und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbare Aussage darüber, dass ein Produkt eine ausgeglichene, also neutrale CO2-Bilanz aufweist.

Das Gericht sieht es bei Verbrauchern als allgemein verstanden an, dass kommerzielle Produkte nicht ohne jeden CO2-Ausstoß hergestellt werden können und es keine emissionsfreien Produkte gibt. Die Richter entkräften mit ihrer Entscheidung auch jene Kritik, die sich gegen das Konzept der Klimaneutralität im Grundsätzlichen und die Aussagekraft entsprechender Siegel richtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Mai angekündigt, juristisch gegen irreführende Werbeversprechen klimaneutraler Produkte vorzugehen.

In aller Eindeutigkeit hält das Gericht ein Missverständnis darüber erst recht dann für ausgeschlossen, wenn die Aussage der Klimaneutralität von einem hinweisenden Label begleitet wird, das zusätzlich auf die Klimaneutralität durch Kompensation zusätzlich und Informationen zu Klimaschutzprojekten bereithält, mit deren Unterstützung schließlich der Ausgleich stattgefunden hat.

Moritz Lehmkuhl, CEO und Gründer von ClimatePartner, sieht das Urteil als Bestätigung dafür, dass das Bewusstsein für Klimaschutz und den Bedarf für mehr klimafreundliche Produkte inzwischen fest etabliert ist: „Das Gericht erkennt an, dass einerseits das Verbraucherbewusstsein hoch genug ist, um die mit Klimaneutralität verbundene Systematik des Emissionsausgleichs zu verstehen. Andererseits bekräftigt es die Notwendigkeit transparenter Kennzeichnungen, wie sie das Klimaneutral-Label von ClimatePartner darstellt. Wir sehen das Gerichtsurteil als Bestätigung und Ermutigung für all die Unternehmen, die bereits heute im Klimaschutz aktiv sind.“

Lehmkuhl betont, dass das Urteil aber auch Unternehmen in die Pflicht nehme, die Ziele im Klimaschutz ambitioniert zu setzen und darüber offen zu informieren. Schließlich sei genau dies die notwendige Aufklärung, die zu mehr Bewusstsein und klimafreundlichem Verhalten bei Verbrauchern führen kann.

 

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