Grund sei ein möglicher Verderb des Produktes durch Schimmel oder Hefebildung (Vergärung) vor Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums, heißt es von dem Unternehmen. Vom Verzehr des betroffenen Produktes werde abgeraten. Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten seien nicht betroffen.
Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Eine Unternehmenssprecherin sagte, das Apfelmark sei bundesweit ausgeliefert worden: „Theoretisch sind also alle Bundesländer betroffen."