Ein „simpler Anwendungshinweis“ des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzminister an die Finanzverwaltungen würde ausreichen, dass diese von gesetzlich vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch machen könnten, meinte der Minister.
Seit Jahresbeginn müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
Mit der bereits Ende 2016 beschlossenen Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber Steuerbetrug verhindern. Die Regelung wird von vielen als bürokratisch kritisiert.