UTP-Richtlinie Umsatzgrenze bleibt Knackpunkt

Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission gegen unfaire Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittelversorgungskette ist jetzt unter Dach und Fach. Der Anwendungsbereich über die künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in dieser Kette wurde auf einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro begrenzt. Kritisch äußert sich unter anderem HDE-Präsident Josef Sanktjohanser (Foto).

Mittwoch, 10. April 2019 - Handel
LP-EU-Korrespondent Thomas A. Friedrich
Artikelbild Umsatzgrenze bleibt Knackpunkt
Bildquelle: HDE

Am gestrigen Dienstag hat der EU-Ministerrat – als Vertretung der EU-Staaten – das UTP-Dossier abschließend gebilligt. Wie die Umsatzgrenze von 350 Millionen Euro im Jahr im nationalen Rahmen in der Praxis berechnet wird, bleibt eine spannende Frage. Kritik zur Richtlinie kommt vom Handelsverband Deutschland (HDE): „Der Richtlinienvorschlag über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette ist in seiner Intention – die wirtschaftliche Position der Landwirte zu verbessern – nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings sind aufgrund des massiven Eingriffs in die Vertragsfreiheit nicht nur hochproblematisch, sondern auch unwirksam“, urteilte der HDE in einer Stellungnahme.

Wesentlich zielführender wäre es gewesen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft verbesserten. „Schließlich hat der Lebensmittel-Einzelhandel ein existenzielles Interesse an einer florierenden und gut funktionieren Landwirtschaft“, erklärte HDE-Präsident Sanktjohanser.

Der HDE wendet sich gegen Rechtsvorschriften in Form von Klauselverboten. „Sie schaffen keine gleichen Wettbewerbsbedingungen, vielmehr bergen sie die Gefahr, die Grundsätze der Vertragsfreiheit und der freien Marktwirtschaft zu untergraben“, so der HDE.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hingegen begrüßte die getroffenen Verbotsklauseln ausdrücklich: „Der erweiterte Verbotskatalog wird den in den Schutzbereich fallenden Unternehmen hoffentlich dabei helfen, ihre Position zu stärken“, erklärte der DRV-Hauptgeschäftsführer Henning Ehlers.

Der Anwendungsbereich war bis zuletzt der umstrittenste Punkt. Die erzielte Einigung öffnet den Schutzbereich für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro.

Der DRV sieht diese Umsatzgrenze kritisch, da Umsatz nur eine Größenkennziffer, jedoch keine Erfolgskennziffer darstelle. „Daher fordern wir, im Hinblick auf die nationale Umsetzung, eine Anhebung dieser Grenze. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken solle unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten, so Ehlers.

 

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