Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre. Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente – ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa – müssen in einem „vernünftigen Zeitraum“ auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.
Die Einigung muss noch formell vom Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.