Drogeriemärkte Kein Sonderstatus für Ebay und Amazon

Die Drogeriemarktbetreiber Rossmann, dm und Douglas fordern schärfere Kontrollen beim Verkauf von Kosmetikartikeln über die Online-Plattformen von Ebay und Amazon Marketplace. Verkäufer, die ihren Sitz meist im außereuropäischen Ausland hätten, verkauften über die Plattformen Waren, die in Deutschland nicht vertrieben werden dürften, schrieben die Handelsunternehmen in gemeinsamen Briefen an die Bundesministerien für Verbraucherschutz und Ernährung sowie das Bundeskanzleramt.

Mittwoch, 06. Juni 2018 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Die Drogerieketten prangerten zahlreiche Rechtsverstöße bei Kosmetikartikeln an – Verwendungs- oder Warnhinweise fehlten demnach ebenso wie die Liste der Bestandteile, der Informationen etwa zu Allergenen entnommen werden könnten. Untersucht worden seien 24 der 100 meistverkauften Kosmetikartikel auf Amazon Marketplace, davon seien nur zwei rechtlich nicht zu beanstanden gewesen.

Die ausländischen Händler müssten keine Konsequenzen fürchten, und die Plattformen träten als Vermittler auf und wiesen die Verantwortung von sich, kritisieren die Drogerieketten. Es erscheine «befremdlich, dass zum Schutze der Verbraucher im stationären Handel selbstverständlich auch das kleinste Geschäft mit aller notwendigen Strenge kontrolliert wird, während es Schwergewichten des Online-Handels ohne weiteres möglich ist, frei von jeder staatlichen Aufsicht zu handeln». Dies bedeute erhebliche Wettbewerbsnachteile «für jeden redlichen Händler». Die Briefe liegen der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» darüber berichtet.

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