Verpackungsverordnung tritt in Kraft EU verbietet Ewigkeitschemikalien in Lebensmittelverpackungen

Ab heute gelten in der EU strenge Grenzwerte für sogenannte Ewigkeitschemikalien in Verpackungen aus Pappe und Papier. Die neue Verpackungsverordnung soll zudem den Verpackungsmüll bis 2040 um mindestens 15 Prozent senken. Der Handel warnt jedoch vor praktischen Problemen – etwa beim Einsatz von Rezyklaten in Lebensmittelqualität.

Mittwoch, 12. August 2026, 09:20 Uhr
Theresa Kalmer (mit dpa)
Verpackungen aus Papier, Pappe und Kunststoff stehen mit der neuen EU-Verpackungsverordnung vor strengeren Vorgaben. Bildquelle: Lebensmittel Praxis (Mit Unterstützung von KI)

Ab heute gelten in der EU neue Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen. Hersteller und Importeure dürfen keine Verpackungen aus Pappe oder Papier mehr auf den Markt bringen, die diese Grenzwerte überschreiten. Das geht aus der neuen EU-Verpackungsverordnung hervor, die an diesem Tag in Kraft getreten ist. Die auch als Ewigkeitschemikalien bezeichneten Stoffe werden bislang eingesetzt, um Lebensmittelverpackungen wasser- und fettabweisend zu machen – etwa Burger-Boxen, Gebäckpapiere oder Döner-Tüten. Sie stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein, und bauen sich in der Umwelt und im menschlichen Körper kaum ab.

Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die neuen Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung von PFAS praktisch ausgeschlossen ist. Bereits produzierte Verpackungen, die sich noch in Lagern befinden, dürfen allerdings weiterhin verwendet werden.

Verpackungsmüll soll deutlich sinken

Die Verordnung geht über das PFAS-Verbot hinaus und soll den Verpackungsmüll in der EU schrittweise senken – bis 2030 um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018. Dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge fielen im Jahr 2023 pro Einwohner 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle an. Viele der weitreichenden Neuerungen treten allerdings erst in den kommenden Jahren in Kraft.

Für den Lebensmittelhandel besonders relevant: Ab 2030 verbietet die Verordnung bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse. Auch sehr leichte Plastiktüten sind dann untersagt, sofern sie nicht aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt werden und so der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken. Zudem müssen ab 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sein und so klein wie möglich gestaltet werden. Bei Online-Bestellungen darf der Leerraum in Kartons dann höchstens 50 Prozent betragen – wobei auch Füllmaterial wie Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips als Leerraum zählt. Restaurants und Cafés müssen ab Februar 2028 Essen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anbieten, die nicht teurer als Einwegverpackungen sein dürfen. Ab Februar 2027 sollen Gastronomen zudem von Kunden mitgebrachte Behältnisse akzeptieren.

Handelsverband warnt vor Lücke bei Rezyklaten in Lebensmittelqualität

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bekennt sich zwar grundsätzlich zu mehr Recycling, weist aber auf praktische Schwierigkeiten hin. „Allerdings herrscht gerade beim Rezyklateinsatz im Lebensmittelbereich eine große Lücke zwischen der geforderten Quote und dem tatsächlich vorhandenen Material: Es ist heute noch nicht klar, wie die Unternehmen die Quoten erreichen sollen, wenn die Rezyklate in Lebensmittelqualität fehlen“, teilte der Verband mit. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland plädiert dafür, wenn möglich ganz auf Umverpackungen zu verzichten, da viele Produkte bereits stabil verpackt seien. Die Obergrenze von 50 Prozent Leerraum lasse sich bei sperrigen Gegenständen nicht einhalten.

Unabhängig von der EU-Verpackungsverordnung plant Finanzminister Lars Klingbeil für das kommende Jahr eine Plastikabgabe, die die Verwendung des Materials verteuern soll. Der Naturschutzbund Deutschland bezeichnete die Verordnung als „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“, räumte aber Schwachstellen und noch ausstehende Detailentscheidungen ein.

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