EU-Kommission Will Online-Einzelhandel stärken

Die Zukunft des europäischen Einzelhandels liegt Brüssel am Herzen: Die EU-Kommission will dazu beitragen, die Niederlassungsfreiheit zu erleichtern, Betriebsbeschränkungen abzubauen und den Handel fit zu machen für Digitalisierung und verstärktes grenzüberschreitendes Online-Shopping. Daher spricht sich die Brüsseler Behörde für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Einzelhandels aus.

Dienstag, 24. April 2018 - Handel
Thomas A. Friedrich, LP- Korrespondent Brüssel
Artikelbild Will Online-Einzelhandel stärken
Bildquelle: Getty Images/LP-Archiv

Mit einem Anteil von 4,5 Prozent des EU-Bruttosozialprodukts und 8,6 Prozent aller Beschäftigten in der EU, ist der Einzelhandel nach den Finanzdienstleistungen die zweitwichtigste EU-Dienstleistungsbranche. Bis zu einem Drittel der Ausgaben europäischer Haushalte entfallen auf Waren, die im Einzelhandel verkauft werden.

„Die Zukunft der europäischen Einzelhandelsbranche und unserer gesamten Wirtschaft hängt davon ab, ob sie innovative Geschäftsmodelle entwickeln und neue Chancen wie den elektronischen Handel möglichst vorteilhaft nutzen kann. Dafür ist ein günstiges Geschäftsumfeld erforderlich. Deshalb bieten wir den Mitgliedstaaten an, sie zu beraten, wie Regelungen der EU am besten angewendet werden und bewährte Reformen anderer EU-Mitgliedstaaten als Vorbild dienen können, sagte die für Unternehmertum sowie Kleine und mittlere Unternehmen zuständige EU-Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska bei der Vorstellung des Indikators für Beschränkungen im Einzelhandel (Retail Restrictiveness Indicator (RRI).

Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie werde die Geschäftsniederlassung in den Mitgliedstaaten einfacher, ohne dass die Gemeinwohlinteressen, wie Städteplanung und Raumordnung, Umwelt- und Verbraucherschutz gefährdet würden. Die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sollen ermutigt, ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Belastungen zu verringern, um die Niederlassungsverfahren für den Einzelhandel einfacher, schneller und transparenter zu gestalten.

Brüssel will dazu beitragen, beispielsweise bei Ladenöffnungszeiten, Preisnachlässen, und Verkaufsförderungen die Interessen des Handels EU-weit zum Tragen kommen zu lassen. Betriebsbeschränkungen in einzelnen EU-Mitgliedstaaten stellten teilweise erhebliche Belastung für die Unternehmen dar und beeinträchtigen die Produktivität negativ. Um den Wettbewerb im Binnenmarkt zu verwirklichen, hat die EU-Kommission eine Auflistung bewährter Verfahren – sogenannter best practices“ – zusammengetragen in den Bereichen Verkaufsförderung und Preisnachlässe, Ladenöffnungszeiten, spezifische Steuern für Einzelhändler, Produktkauf in anderen Mitgliedstaaten sowie vertragliche Praktiken des modernen digitalisierten Einzelhandels.

„Ziel ist es dabei, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Einzelhandel sowie faire und effiziente Lieferketten sicherzustellen, ohne Gemeinwohlziele einzuschränken“, so Bieńkowska.

Brüssel will gleichzeitig die ländlichen Räume stärken und neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte verfolgen. So hat die EU-Kommission auch einen Leitfaden zur Förderung der Neubelebung und Modernisierung des kleinflächigen Einzelhandels veröffentlicht. Mit dem Leitfaden werden den öffentlichen Stellen praktische Vorschläge für die Unterstützung der kleinen Einzelhändler bei der Anpassung an den technologischen Wandel und der Bewältigung der künftigen Herausforderungen an die Hand gegeben.

Die einzelnen Vorschläge zeigen praktische Beispiel auf, die an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst werden können. In dem Leitfaden werden Erfolgsgeschichten vorgestellt, die den Mitgliedstaaten als Inspiration dienen können, beispielsweise bei der Errichtung von Einzelhandel-Gemeinschaften, damit die Innenstädte für die Verbraucher attraktiver werden und zeigen Fallbeispiele für eine erfolgreiche Digitalisierung des Einzelhandels auf.

 

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