Aigners Lebensmittel-Portal Portal am Pranger - „Es besteht in jedem Fall Handlungsbedarf

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner setzt bei der Produkt-Kennzeichnung mit ihrem Internet-Portal auf Information. Verbraucher sollen sich dort auch über Etikettenschwindel austauschen können. Die Branche fürchtet, öffentlich gebrandmarkt zu werden.

Donnerstag, 04. November 2010 - Sortimente
Susanne Klopsch und Markus Oess
Artikelbild Portal am Pranger - „Es besteht in jedem Fall Handlungsbedarf
Bildquelle: iStockphoto
„Es besteht in jedem Fall Handlungsbedarf"

Hinnerk Ehlers, Vorstand Marketing & Vertrieb Frosta AG, sieht in dem geplanten Internet-Portal auch Chancen für die Industrie.

Frosta setzt mit seinem Reinheitsgebot und der Transparenz bei Produktion und Inhaltsstoffen seiner Gerichte seit Jahren Maßstäbe. Da müsste der Vorstoß von Frau Aigner ja auf Ihrer Linie liegen, oder?
Hinnerk Ehlers: Der Vorstoß zeigt, dass auch die Politiker verstanden haben, dass Lebensmittel klarer und transparenter ausgezeichnet werden müssen. Wir haben bereits gezeigt, dass Verbraucher dies sehr gut finden. Verbraucher sind darüber hinaus auch bereit, für besondere Qualität mehr Geld auszugeben. Allerdings müssen sie den tatsächlichen Qualitätsunterschied auch klar auf der Verpackung erkennen können. Die aktuellen Regelungen machen das aber schwer. Es besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf.

Welche Punkte finden Sie positiv an der Kampagne der Ministerin?
Gut finde ich, dass sich jetzt wirklich etwas bewegt und Politiker das Problem erkannt haben. Denn nur wenn man besonders gute Lebensmittel, die wirklich ohne Zusatzstoffe produziert sind, auch differenziert auf dem Etikett ausloben kann, gibt es auch Anreize für Firmen dies zu tun. Dies führt dann langfristig auch dazu, dass Lebensmittel qualitativ besser werden. Wenn dann Diskussionen mit den Verbrauchern auf dieser Internetseite auch dazu führen, dass Gesetze verbessert werden, wird etwas sehr Positives erreicht.

Frosta fordert neue, verständlichere Kennzeichnungen von Lebensmitteln: Wie könnten diese aussehen?

Insbesondere für Geschmacksverstärker, Aromen und Zutaten ohne so genannte „technologische Wirkung im Endprodukt" brauchen wir klare Vorgaben. Diese müssen aus Sicht der Verbraucher unmissverständlich sein. Beispielsweise sollten aromatisierte Lebensmittel – egal, ob mit natürlichen oder künstlichen Aromen – den Zusatzhinweis „künstlich aromatisiert" erhalten. Der Begriff „natürliches Aroma" müsste für Aromen reserviert sein, die zu 100 Prozent aus der Frucht bzw. Zutat stammen, nach der sie schmecken. Funktionale Additive müssten mit ihrer Funktion deklariert werden, also z. B. als „Geschmacksverstärker Hefeextrakt". Sämtliche enthaltene Zutaten müssten auf dem Etikett lückenlos aufgelistet werden. Wie gesagt, wir wollen nicht noch mehr Gesetze oder Regelungen, sondern einfache klare Gesetze, so dass der Verbraucher sich selbst seine Meinung bilden kann und frei entscheiden kann.

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