Vor EU-Parlaments-Sitzung Darf das „Soja-Schnitzel“ seinen Namen behalten?

Das Europäische Parlament entscheidet am Mittwoch darüber, ob Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“ oder „Soja-Schnitzel“ für pflanzliche Ersatzprodukte verboten werden sollen. Befürworter und Gegner tragen vorab ihre Argumente vor. 

Montag, 06. Oktober 2025, 09:22 Uhr
Thomas Klaus (mit dpa)
Wegweisende Entscheidung: Das EU-Parlament stellt am Mittwoch möglicherweise die Weichen für eine andere Lebensmittelkennzeichnung bei veganen und vegetarischen Alternativen. Bildquelle: Getty Images

Das Europaparlament entscheidet am Mittwoch über ein mögliches Verbot von Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“ oder „Soja-Schnitzel“ für pflanzliche Ersatzprodukte. Verbraucherschützer üben scharfe Kritik an diesem Vorhaben.

Methmann: Hersteller kennzeichnen Produkte deutlich sichtbar

Chris Methmann, Geschäftsführer von Foodwatch, bezeichnet den Verbots-Vorschlag als „Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“. Er argumentiert, dass kein Verbraucher versehentlich Tofuwürstchen kaufe, weil er sie für Rinderwürste halte. „Die Hersteller kennzeichnen ihre Produkte in der Regel deutlich sichtbar als ,vegan’ oder ,vegetarisch’“, erklärte Methmann.

Auch Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht ein mögliches Verbot kritisch. „Es ist wenig hilfreich, wenn Ersatzprodukte keine Namen von Produkten tragen dürfen, die typischerweise mit Fleisch assoziiert werden“, teilte sie auf Anfrage mit. Bei einem Begriff wie „Veganes Seitan-Schnitzel“ wüssten Verbraucher, was sie geschmacklich erwarte und welche Ersatzzutat das Produkt enthalte.

Befürworter sehen Verwechslungsrisiko

Befürworter des Vorhabens argumentieren hingegen mit einem besseren Verbraucherschutz. Die für das Vorhaben im Europaparlament zuständige Abgeordnete Céline Imart behauptet, es bestehe „ein echtes Verwechslungsrisiko“. Pflanzenbasierte Ersatzprodukte böten nicht die gleichen Nährwerte wie ihre tierischen Originale. Zudem gehe es darum, Landwirte zu schützen. Pflanzliche Lebensmittelhersteller versuchten den Ruf tierischer Lebensmittel, den Generationen von Landwirten aufgebaut hätten, für die Vermarktung von Konkurrenzprodukten zu nutzen.

Der zur Abstimmung stehende Bericht enthält einen Änderungsantrag, der Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Hamburger“ und „Wurst“ nur noch für Lebensmittel tierischen Ursprungs erlauben würde. Für ein endgültiges Verbot müsste nach dem Europaparlament auch eine Mehrheit der EU-Staaten zustimmen.

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